Bei den Austritten in Deutschland und Österreich spielen innerkirchliche Skandale und Polemiken eine große Rolle, ein wesentlicher Grund für den Abschied von der Glaubensgemeinschaft ist aber die Kirchensteuer. Dieses Spar-Argument fällt in Südtirol weg. <BR /><BR />Entsprechend niedriger ist die Zahl der Kirchenaustritte in der Diözese Bozen-Brixen. Wie Kanzler Leo Haas vom Bischöflichen Ordinariat in Bozen mitteilt, gingen im Jahr 2022 in Südtirol rund 200 Anträge auf den Kirchenaustritt ein. Damit ist die Zahl deutlich angestiegen, denn in den vergangenen Jahren lag sie immer unter der 100-er-Marke. <BR /><BR />Etwa die Hälfte dieser 200 Austritte entfällt auf Südtirolerinnen und Südtiroler, die in Österreich, Deutschland oder der Schweiz den Wohnsitz haben, arbeiten und Steuer bezahlen; damit wird ihnen automatisch der Beitrag für die Kirche vom Gehalt abgezogen. Weil diese Südtiroler nach wie vor im Taufbuch ihrer Heimatpfarrei eingetragen sind, geht die Mitteilung über den Kirchenaustritt im Ausland in die Heimatdiözese – und diese fragt bei den Betreffenden noch einmal genauer nach.<BR /><BR /> Wenn nur das Geld und nicht Gott die Rolle spielt und daherkein Bruch mit Glauben und der kirchlichen Gemeinschaft erfolgt, lässt die Diözese „Gnade“ walten. „Dieser Austritt richtet sich nicht gegen den Glauben und auch nicht grundsätzlich gegen die kirchliche Gemeinschaft“, unterstreicht Generalvikar Eugen Runggaldier. Dieser Schritt wird demnach nicht im Taufbuch der Pfarrei eingetragen. „Der Betreffende sollte allerdings gebeten werden, auf andere Weise einen Beitrag für die Glaubensgemeinschaft zu leisten“, so Runggaldier.<h3> Vermerk im Taufbuch</h3>Anders liegt der Fall bei den genau 100 Südtirolerinnen und Südtirolern, die im Land leben und ihren Abschied von der Kirche bewusst und amtlich vollziehen Wenn sie angeben, dass sie grundsätzlich nichts mehr von Glaubensbekenntnis, Sakramenten, Papst und Pfarrei wissen wollen, wird dieser „Glaubensabfall“ im Taufbuch der jeweiligen Pfarrei vermerkt. <BR /><BR />Dieser „harte“ Kirchenaustritt hat Auswirkungen auf viele Lebensbereiche. <BR />Grundsätzlich gilt: Wer einmal getauft ist, bleibt getauft. In der kirchlichen Lehre wird davon gesprochen, dass die Taufe „ein unauslöschliches Prägemal“ sei und nicht verloren werden könne. Doch aus Sicht der katholischen Kirche wird großer Wert darauf gelegt, dass Gläubige nicht nur glauben, sondern auch Mitglied der Gemeinschaft – also der Kirche – sind.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="925063_image" /></div> <BR /><BR />Wer austritt, begeht nach Auffassung der Kirche eine „schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft“, schreibt die Deutsche Bischofskonferenz (DBK). Er oder sie verliert auch Privilegien und Rechte. Über die genauen Folgen eines Austritts informiert ein DBK-Dekret aus dem Jahr 2012. So kann man beispielsweise nicht die <b>Sakramente</b> empfangen – wie Buße, Krankensalbung oder Eucharistie – außer in Todesgefahr.<BR /><BR />Auch auf ein kirchliches <b>Begräbnis</b> können Menschen, die ausgetreten sind, in der Regel nicht hoffen. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn eine Person kurz vorher noch Reue zeigt oder Angehörige sich dies wünschen – alles eine Frage des Einzelfalls.<BR /><BR />In der Regel besteht eine Verweigerung einer kirchlichen <b>Heirat</b>. Ist ein Partner in der katholischen Kirche, kann unter Umständen doch eine kirchliche Ehe vollzogen werden. Dafür muss aber die Erlaubnis beim Ortsordinarius (Bischof) eingeholt werden, so die DBK. Und: Eltern werden dazu angehalten, ihre Kinder im Glauben zu erziehen.<BR /><BR />Soll ein Kind die <b>Taufe</b> empfangen, ist dies im Einzelfall möglich. Dafür müsse „die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird“, so die Deutsche Bischofskonferenz.<BR />Wer will, darf zwar weiterhin zu <b>Gottesdiensten</b> gehen, dort jedoch keine Sakramente empfangen. <BR /><BR />Ausgetretene Personen dürfen zudem keine kirchlichen <b>Ämter</b> bekleiden und kein <b>Tauf- oder Firmpate</b> sein. Auch das aktive und das passive Wahlrecht in kirchlichen Gremien wird ihnen verweigert, die Mitgliedschaft in einigen kirchlichen Vereinen ebenfalls.<BR />