Die Zweite Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen des Filmunternehmers David Groenewold angenommen hat.Zwei Jahre nach dem Rücktritt als Staatsoberhaupt wurde der 54-Jährige damit vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet.apa/dpa/reuters