Deren Urteile seien nicht zu beanstanden, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in Leipzig. Fahrverbote könnten verhältnismäßig ausgestaltet und umgesetzt werden. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht.Im Kern ging es um die Frage, ob die Länder eigenständig Fahrverbote anordnen können oder ob dies der Bund regeln muss. Die ORF-Korrespondentin Birgit Schwarz berichtet aus Berlin über die Möglichkeit der Städte, Verbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen: afp/apa/reuters/dpa