Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg. Darin ist auch ein eigener Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung vorgesehen, um die Geldquellen von Terrorgruppen trockenzulegen.Schon bisher macht sich strafbar, wer sich in einem Terrorlager im Ausland ausbilden lässt, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten. Dieser Paragraf 89a im Strafgesetzbuch soll erweitert werden.Schon Ausreise ist strafbarIn Zukunft soll bereits die Reise oder der bloße Versuch einer Reise etwa nach Syrien oder in den Irak unter Strafe stehen – vorausgesetzt, sie dient dem Ziel, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten. Auch schon der Versuch einer Ausreise mit terroristischer Absicht wird unter Strafe gestellt.Bei der Terrorfinanzierung will die Regierung ebenfalls nachlegen. Bisher macht sich strafbar, wer zur Unterstützung von Terrorgruppen „nicht unerhebliche Vermögenswerte“ sammelt oder bereitstellt. Künftig sollen mehr Fälle erfasst werden, auch solche, bei denen es um geringere Summen geht.Die Änderungen gehen zurück auf eine UN-Resolution vom September.Darin machten die Vereinten Nationen den Mitgliedsstaaten strenge Vorgaben für den Anti-Terror-Kampf – unter anderem, um Ausreisen in Kampfgebiete zu verhindern. Auch aus Deutschland sind bereits mehr als 600 Islamisten nach Syrien und in den Irak aufgebrochen.Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte, man müsse alles tun, um zu verhindern, dass Islamisten in Kampfgebieten und Ausbildungscamps noch stärker radikalisiert würden.Die Opposition rügte die Pläne als unverhältnismäßig, untauglich und rechtlich fragwürdig. Aus der Union kamen dagegen Rufe nach weiteren Schritten – etwa nach einem Verbot der Sympathiewerbung für Terrorgruppen, wie es vor Jahren schon einmal existierte.dpa