Senat mit 100 Mitgliedern: Der neue Senat wird nicht mehr von den Italienern direkt gewählt, sondern aus Vertretern der Regionen und Großstädten bestehen. Die Zahl der Mitglieder wird von 315 auf 100 reduziert. Künftig sollen die 20 Regionen Italiens insgesamt 95 Senatoren entsenden und der Präsident fünf weitere nominieren. Derzeit kommen aus Südtirol und dem Trentino insgesamt sieben von 315 Senatoren. Nach der Reform werden Südtirol und das Trentino je zwei von 100 Senatoren stellen. Senatskompetenzen: Künftig sollen sich die Kompetenzen der Senatoren auf Verfassungsfragen, das Wahlrecht, die Ratifizierung internationaler Abkommen und auf die Themenbereiche Familie und Gesundheit beschränken.Alle anderen Fragen, inklusive Vertrauensabstimmungen über die Regierung, sollen nach der Reform allein dem Abgeordnetenhaus unterliegen. Regionalgesetze abzustimmen wird zu den wesentlichen Aufgaben des neuen Senats im Palazzo Madama gehören. Straffung der regionalen Verwaltung: Vorgesehen ist eine Abschaffung der Provinzen, nur die Regionen und Kommunen sollen beibehalten werden. Auch der in der Verfassung festgeschriebene Nationalrat für Wirtschaft und Arbeit (CNEL) wird abgeschafft. Wahlmodus für den Präsidenten: Das Staatsoberhaupt soll vom Parlament künftig bei einer Geheimabstimmung möglichst mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Nach dem vierten ergebnislosen Wahlgang wird eine Mehrheit von drei Fünftel des Parlaments genügen, um das Staatsoberhaupt zu wählen. Diese sinkt nach dem achten Wahlgang auf die absolute Mehrheit. Das Staatsoberhaupt wird künftig nur noch die Abgeordnetenkammer auflösen können, da der neue Senat nicht mehr von den Bürgern direkt gewählt wird. Verfassungsgericht: Ein Drittel der Mitglieder wird vom Staatspräsidenten, ein Drittel vom Richterstand, drei von der Abgeordnetenkammer und zwei vom Senat gewählt. Die Senatoren verabschiedeten auch einen Zusatzartikel, mit dem der Begriff Provinz aus der Liste der öffentlichen Verwaltungen gestrichen wird. Weiters können Regionen und Gemeinden mit Bilanzproblemen künftig unter Aufsicht eines Regierungskommissars gestellt werden. Referendumsrecht: Das Referendumsrecht wird erweitert. Erstmals sind auch Volksabstimmungen vorgesehen, mit denen Gesetze eingeführt werden. Bisher sah die Verfassung lediglich Referenden zur Abschaffung bereits geltender Gesetze vor.stol/mit