Euro für alle: Bei diesen staatlichen Bonus-Geldern gibt es keine Einkommensgrenze. <BR /><BR /><BR /><b>1. Für den neuen Fernseher</b><BR />Dieser Bonus ist jetzt besonders aktuell: Weil die <a href="https://www.stol.it/artikel/panorama/multimedia/tv-sender-in-neuer-technik-muss-ich-mein-fernsehgeraet-austauschen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">TV-Sender im Herbst auf ein neues Format für die Übertragung von Bild, Ton und Daten umstellen</a>, unterstützt der Staat den Kauf von Fernsehgeräten, die technisch auf der Höhe der Zeit sind und den Übertragungsstandard unterstützen. Um den Beitrag können alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger noch bis 31. Dezember 2021 ansuchen. Wichtig ist die Ansässigkeit in Italien, das Einkommen spielt keine Rolle. Eine weitere Voraussetzung, um das Geld zu erhalten, ist die ordnungsgemäße Verschrottung des alten TV-Geräts über den Fachhandel; dieses Gerät muss zudem vor dem 22. Dezember 2018 gekauft worden sein. Wichtig ist auch der Nachweis, dass die TV-Gebühr bezahlt wurde. Bei der Anschaffung des Neuen gibt es einen Preisnachlass von 20 Prozent und insgesamt höchstens 100 Euro. <BR />Wer das Fernsehgerät lieber behalten und mit einer externen Box (Decoder) für die neue Sendetechnik aufrüsten möchte, kann auch dafür einen staatlichen Beitrag erhalten. Bei diesem Bonus zählt aber das bereinigte Familieneinkommen, wer mehr als 20.000 Euro vorweist, geht leer aus. <BR />Auf der <a href="https://www.mise.gov.it/index.php/it/incentivi/comunicazioni/bonus-rottamazione-tv" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Internetseite des Ministeriums</a> gibt es weitere Informationen und die notwendigen Formulare. <BR /><BR /><b>2. Für die Miete</b><BR />Auch für die Miete einer Wohnung gibt es in bestimmten Fällen Geld vom Staat – wieder unabhängig vom Einkommen. Für das Ansuchen wird die Zeit knapp, denn es muss bis 6. September ausgefüllt werden. Einen Zuschuss gibt es nur für einen Mietvertrag, der vor dem 29. Oktober 2020 unterschrieben wurde, außerdem muss die Wohnung in einer Gemeinde mit starkem Druck auf den Wohnungsmarkt liegen und der Hauptwohnsitz des Mietvertrag-Inhabers sein. Der Zuschuss kann bis zu 1200 Euro betragen (weitere <a href="https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/cs-del-6-luglio-contributo-a-fondo-perduto" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Details gibt es auf dieser Seite</a>). <BR /><BR /><b>3. Scheck für Kinder</b><BR />Seit 1. Juli und noch bis 31. Dezember 2021 stellt der Staat den so genannten Kinder-Scheck aus. Es handelt sich dabei um eine Übergangslösung, im Jahr 2022 soll eine neue und definitive Form für das Kindergeld gefunden werden. Einen monatlichen Beitrag gibt es vorerst für alle Kinder unter 18 Jahren, dazu zählen auch Adoptivkinder und gesetzlich anvertraute Kinder. Die Höhe des Beitrags ist nach Familieneinkommen gestaffelt, ab 50.000 Euro gibt es keinen Zuschuss. Der maximal beziehbare Betrag beträgt 167,50 Euro pro Monat und Kind, im Falle von mehr als 2 Kindern wird der Betrag pro Kind um 30 Prozent erhöht. Weitere Details gibt es <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/staatliches-kindergeld-uebergangsbestimmungen-starten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier</a>! <BR />Für Familien, die bisher noch nicht angesucht haben, könnte es eine freudige Überraschung geben. Wer innerhalb 30. September um das Kindergeld ansucht, erhält es rückwirkend ab 1. Juli; geht das Ansuchen nach dem 30. September ein, wird das Geld ab Beginn des entsprechenden Monats überwiesen. <BR /><BR /><b>4. Beitrag für Kultur</b><BR />Er ist zwar etwas aus der öffentlichen Aufmerksamkeit verschwunden, aber es gibt ihn noch: Den Kulturbonus für junge Leute. In diesem Jahr ist die Frist für das Ansuchen leider am 31. August abgelaufen, aber Jugendliche, die im kommenden Jahr 18 Jahre alt und damit volljährig werden, sollten sich das schon einmal vormerken. Der Bonus wird unabhängig vom Einkommen vergeben und beträgt 500 Euro. Das Geld kann im Laufe des Jahres für den Besuch von Museen und Kunstgalerien, naturwissenschaftliche Einrichtungen, archäologische Stätten, Theater und Kino, kulturelle Events oder Bücher verwendet werden. Es ist möglich, das Guthaben für einen einmaligen Einkauf zu nutzen oder mehrere Ausgaben zu tätigen, bis der Betrag aufgebraucht ist. Um in den Genuss des Kulturbonus zu kommen, war bisher immer eine Registrierung über das „Sistema Pubblico di Identità Digitale – SPID“ (Öffentliche System der digitalen Identität) auf dem Internetportal www.spid.gov.it notwendig, wobei folgende Daten einzugeben sind: Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsort und -datum, Steuernummer, Daten des Personalausweises, E-Mail und Handynummer.<BR /><BR /><b>5. Gutschein für die Therme</b><BR />Einige Tage auf Kur in einer Therme – das ist auch bei Südtirolerinnen und Südtirolern sehr beliebt. Abano und Montegrotto Terme sind dafür bekannte Adressen. Sie stehen auch auf der Liste der insgesamt 320 Thermalbäder, in denen Besucher einen staatlichen Bonus einlösen können. Den Gutschein von immerhin bis zu 200 Euro können alle Bürgerinnen und Bürger erhalten, die sich über die Plattform der staatlichen Agentur Invitalia (Link <a href="https://www.invitalia.it/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier</a>) anmelden. <BR />Bereits jetzt können sich Interessierte in die Warteliste eintragen, ab Oktober soll die Plattform aktiv sein und das Geld ausbezahlt werden. Die Nutzer werden über eine Mail oder ein SMS informiert. Aber Achtung! Nicht alle Thermalanlagen in Italien machen bei der Aktion mit. Die Liste der beteiligten Betriebe findet sich auf der Seite der Vereinigung <a href="https://form.questionscout.com/6114e77e0aa2d0265067b6ce" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Federterme</a>. <BR /><BR />