Dem Kläger hatten die finnischen Behörden nach dessen Geschlechtsumwandlung einen Personalausweis als Frau mit dem Argument verweigert, dass er verheiratet ist. Eine homosexuelle Lebensgemeinschaft ist in Finnland als Eingetragene Partnerschaft möglich.Der Mann hätte sich scheiden lassen und eine Partnerschaft abschließen müssen. Der Kläger ist seit 18 Jahren verheiratet und lebt in Helsinki zusammen mit seiner Ehefrau und einem heute 12-jährigen gemeinsamen Kind. 2009 ließ er sich zu einer Frau umoperieren.Es ist nach Ansicht der Richter nicht unangemessen, die Umwandlung einer Ehe in eine eingetragene Partnerschaft zu verlangen, um eine Geschlechtsumwandlung offiziell anerkennen zu lassen.Das Schutzsystem der Eingetragenen Partnerschaft sei mit dem Schutz einer Ehe fast gleichzusetzen. Das Urteil des EGMR vom Mittwoch ist endgültig.dpa