Mittwoch, 12. April 2023

Bis spätestens 15. Mai: Was Sie zum Reifenwechsel wissen müssen

Von Oktober bis Ostern: Das gilt als Faustregel für Winterreifen. Der Gesetzgeber will es präziser: Vom 15. November bis 15. April muss das Auto die „Winterschuhe“ auf den Felgen oder Winterausrüstung im Kofferraum haben. Aber kann ich zum Beispiel auch die alten Winterreifen den Sommer über aufbrauchen? Diese und andere Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber.

Zeit zum Wechseln: Jetzt müssen wieder die Sommerreifen drauf. Oder dürfen zum Beispiel auch die alten Winterreifen über den Sommer aufgebraucht werden? - Foto: © Shutterstock / shutterstock









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