Nach den Plänen des Innenausschusses im EU-Parlament, welche die Abgeordneten am Donnerstag unterstützten, müsste das erste Eintrittsland – etwa Griechenland oder Italien – die Ankommenden nur noch registrieren und einem Sicherheitscheck unterziehen. Die Zuteilung des Asylverfahrens soll dann nach einem vierstufigen Kriterienkatalog erfolgen.Dabei wird berücksichtigt, ob es in einem EU-Land Familienangehörige gibt, ob der Asylwerber für ein EU-Land bereits einmal ein Visum erhalten oder sich dort schon einmal legal aufgehalten hat, und ob er in einem EU-Staat eine Ausbildung gemacht hat.Greift keines dieser Kriterien, so soll der Asylwerber aus jenen vier EU-Ländern wählen, die gemessen an ihrem Zuteilungsschlüssel am wenigsten ausgelastet sind. Der Zuteilungsschlüssel orientiert sich an Bevölkerungszahl und Wirtschaftsleistung der EU-Staaten. Hat ein Land 150 Prozent seines Referenzwertes erreicht, greift ein Korrekturmechanismus.apa