Die Karlsruher Richter legen den sogenannten OMT-Beschluss der EZB vom Sommer 2012 deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vor. „Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein“.Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen. Die Verfassungsrichter teilten mit, „gewichtige Gründe“ sprächen dafür, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem OMT ihr Mandat überschritten habe und gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoße. Deswegen seien mehrere Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur „Vorabentscheidung“ vorgelegt worden.Die EZB sei nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt. „Geht man – vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union – davon aus, dass der OMT-Beschluss als eigenständige und wirtschaftspolitische Maßnahme zu qualifizieren ist, so verstößt er offensichtlich gegen diese Kompetenzverteilung.“ Die Richter sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass das Programm durchaus mit Einschränkungen aufrechterhalten werden kann.Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt die Bewertung ihres umstrittenen Anleihenkaufprogramms OMT durch das Bundesverfassungsgericht gelassen zur Kenntnis: „Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist“, teilte die Notenbank am Freitag in Frankfurt mit.apa/dpa/afp