Der EuGH erklärte am Dienstag, die Vorratsdatenspeicherung beinhalte einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränke.Das Urteil vom Dienstag folgte der Argumentation des Generalanwalts, der die Möglichkeit einer Speicherung von Telefondaten bis zu zwei Jahren als zu großzügig kritisiert hatte. Dies steht im Widerspruch zu EU-Recht.Die Klagen waren in Irland und Österreich eingebracht worden. Mit dem Urteil erklärte der Gerichtshof die Richtlinie für ungültig.apa