Donnerstag, 27. Oktober 2016
Familiengut: Kein Zugriff für Gläubiger?
Ein Unternehmer wurde zur Zahlung von einer Million Euro zu Gunsten einer Gesellschaft verurteilt. Einen Monat nach der Urteilshinterlegung schenkte er 90 Prozent einer Kapitalgesellschaft, die ihm gehörte, seiner Frau.
Ein Familengut, in das unbewegliche sowie bewegliche Eigentumswerte eingegliedert werden können, ist teilweise vor Ansprüchen von Gläubigern sicher.