Im übrigen Staatsgebiet springt der Staat finanziell ein, wenn Männer und Frauen in ihrer Arbeitszeit bei Unwettern und anderen Schadensereignissen ehrenamtlich anpacken. In Südtirol gilt eine andere Regelung.<BR /><BR />Über 13 Stunden hinweg waren Paul Pföstl, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Algund, und seine Mannschaft nach dem Dammbruch am Mühlbach im Einsatz – unterstützt von ihren Kollegen aus Gratsch und Meran. <BR /><BR />Und das war nur eine der vielen Baustellen im Land, die die Wehrleute seit Montag ehrenamtlich beackern. An die 1500 Mann und Frau von insgesamt 100 Feuerwehren waren im ganzen Land im Einsatz – und sind es seit gestern, seit dem erneuten Einsetzen der Niederschläge, wieder.<BR /><BR /><embed id="dtext86-62016140_quote" /><BR /><BR />Sie alle leisten ehrenamtlich ihren Dienst für die Allgemeinheit. Während aber öffentlich Bedienstete für solche Einsätze freigestellt sind und das Recht haben zu starten, wenn der Pieps abgeht, hängt es für jene Frauen und Männer, die in der Privatwirtschaft tätig sind, ganz vom guten Willen des Arbeitgebers ab, ob sie zusammen mit ihren Kollegen ausrücken dürfen oder nicht. <BR /><BR />Ein Nein vom Chef gibt es hierzulande allerdings in den seltensten Fällen, weiß Feuerwehrlandeskommandant Wolfram Gapp. „Die allermeisten Arbeitgeber im Land sind sehr kooperativ. Einige stellen sogar noch Material wie Schaltafeln, Bagger oder Lkw bereit, die die Feuerwehr bei solchen Unwettereinsätzen braucht“, sagt er. Das Recht zum Ausrücken hätten Angestellte der Privatwirtschaft hierzulande aber nicht. <h3> Nachteile bei staatlicher Regelung</h3>Damit unterscheidet sich Südtirol wesentlich vom restlichen Staatsgebiet. Dort ersetzt der Staat den Arbeitgebern den Ausfall seiner Mitarbeiter zur Gänze, sollten sie zum Einsatz gerufen werden. „Laut Landesfeuerwehrgesetz dürfen und müssen die Leistungen unserer Einsatzkräfte ausschließlich ehrenamtlich erfolgen“, so Gapp. Würde man, was hierzulande niemand will, die staatliche Regelung anwenden, hätte das für die Wehrleute weitreichende Folgen. „Während unsere Leute derzeit bei Anfragen aus anderen Teilen Italiens aus freien Stücken starten können, könnten sie laut staatlicher Regelung dazu verpflichtet werden, auszurücken“, so Gapp. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="959170_image" /></div> <BR /><BR />Folgen hätte ein Schwenk auf die staatliche Regelung auch für die Arbeitgeber. „Nämlich einen riesigen bürokratischen Aufwand“, weiß Gapp. „Dann nämlich müsste neben den entsprechenden Ansuchen um den Ausgleich für den Arbeitsausfall z.B. auch eine Bestätigung vom Bürgermeister eingeholt werden, in der dieser erklärt, wo und für wie lange ein Wehrmann im Einsatz war.“ <BR /><BR />Da bleibe man doch lieber beim Südtiroler System und baue weiter auf die allermeist nachsichtigen Chefs, die ihre Mitarbeiter im Notfall zum Einsatz gehen lassen. „Immerhin profitieren die Betriebe ja auch, wenn sie gut ausgebildete Mitarbeiter haben, die sich für die Allgemeinheit einsetzen“, so Gapp.<BR />