Diese hatte vor dem Arbeitsgericht dagegen rekurriert, auf welche Art und Weise sie ihres Amtes in der Kulturabteilung enthoben wurde. In erster Instanz hatte Vittorio Recht erhalten und ihre hätte ein Schadenersatz von 101.000 Euro ausbezahlt werden müssen.Nun jedoch hat sich das Berufungsgericht anders entschieden.