Die Arbeitnehmervertreter im Gemeinderat Alfred Mitterer und Stefan Erschbamer sollen einen diesbezüglichen Beschlussantrag für die nächste Gemeinderatssitzung, welche am 04.10.2016 stattfindet, vorbereiten. Seit vielen Jahren kämpft der Gemeindesozialausschuss für die Abschaffung des IRPEF-Zuschlages.Ohne zusätzliche Steuerbelastung möglichPolitische Gespräche zwischen den Vertretern des Gemeindesozialausschusses und den SVP-Regierungsvertretern in der Gemeinde Terlan ergaben, dass die Streichung des IRPEF-Zuschlages, ohne zusätzliche steuerliche Belastung möglich wäre. Aus diesem Grunde hat der Gemeindesozialausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die Arbeitnehmervertreter im Gemeinderat Alfred Mitterer und Stefan Erschbamer zu ersuchen, einen Beschlussantrag dahingehend zu formulieren, damit der kommunale Zuschlag auf die Einkommensteuer IRPEF abgeschafft wird. Die Gemeinde Terlan hatte im Jahre 1998 den Beschluss gefasst den kommunalen Zuschlag auf die Einkommensteuer IRPEF ab 1.1.1999 einzuführen.Die Gemeindeverwaltung hatte sich in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bemüht den Prozentsatz für den Zuschlag auf 0,2 Prozent herabzusetzen. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 15.000 Euro waren vom IRPEF-Zuschlag befreit. Mit dieser Maßnahme hatte die Gemeinde Terlan bereits in den vergangen Jahren große Sensibilität zu diesem Thema gezeigt.Die Gemeinde Terlan war eine der ersten Gemeinden landesweit, welche Nachmittagsbetreuung für Grund- und Mittelschüler, Sommerkindergarten und Sommerbetreuung für Grundschüler eingeführt hatte. Es handelte sich dabei um Maßnahmen, welche dazu dienten berufstätige Eltern zu unterstützen und den Alltag zu erleichtern. Um diese familiengerechte Dienste zu garantieren, konnte man auf die Einnahmen des IRPEF-Zuschlages nicht verzichten. Gemeindesozialausschuss Terlan, Terlan