Dies teilte das Gericht am Mittwoch in Straßburg mit.Der EGMR prüft Vorwürfe der Ukraine über schwere Menschenrechtsverletzungen Russlands in beiden Fällen. Damit sich die Richter ein Bild von der Situation machen können, ist dazu eine Stellungnahme Russlands nötig.Kiew hatte im März eine Staatenklage gegen Russland eingereicht, in der der russischen Regierung zahlreiche Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. So seien infolge der illegalen Annexion der ukrainischen Schwarzmeerhalbinsel Krim und der russischen Unterstützung für die bewaffneten Separatisten in der Ostukraine ukrainische Zivilisten, Sicherheitskräfte und Soldaten umgekommen.Klagen eines Staates gegen einen anderen kommen in Straßburg selten vor. Ein Termin für ein Urteil steht noch nicht fest. Bereits im März hatte der Gerichtshof in einem Eilverfahren beide Seiten zur Mäßigung aufgefordert, um schweren Grundrechtsverletzungen vorzubeugen.dpa