Während zwischen gesetzlicher Trennung und Ehescheidung bisher drei Jahre liegen mussten, soll diese Zeit laut einer Vorlage, die von der Justizkommission der Abgeordnetenkammer verabschiedet worden ist, auf ein Jahr verkürzt werden.Wenn beide Partner mit der Scheidung einverstanden sind, sollen sechs Monate genügen, heißt es in dem Gesetzesprojekt, das am 26. Mai von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden soll.Der Text löste heftigen Widerspruch in katholischen Kreisen aus. Die Ehescheidungsreform sei ein weiterer Schritt zur Zerstörung der traditionellen Familie, hieß es. Die leichtere Ehescheidung schwäche den Verantwortungssinn der Ehepartner.Die Verfasser des Gesetzesentwurfs behaupten dagegen, dass es sich um eine Anpassung an die „soziale Dynamik“ handle. Die Trennungszeit vor der Ehescheidung war 1987 von fünf auf drei Jahre reduziert werden. Die Scheidung war in Italien 1970 gegen den entschiedenen Widerstand der Kirche eingeführt worden. Die damals regierenden Christdemokraten beantragten eine Volksabstimmung darüber, die im Jahr 1974 überraschend deutlich für die Ehescheidung ausging.apa