Messners Zusatzartikel sorgte am gestrigen Mittwoch in der 4. Gesetzgebungskommission für Unmut. Dabei ging es nicht um den Inhalt. „Doch dass der Antrag uns erst am Freitag um 16.30 Uhr zugestellt wurde, geht gar nicht. Zudem verdient ein gesellschaftlich so relevantes Thema ein eigenes Gesetz“, sagt Dr. Franz Ploner. Er und Sandro Repetto hatten zum Thema eigene Entwürfe eingereicht, die vor einem Jahr aber mit dem Verweis abgelehnt wurden, man warte auf Rom und das Urteil Toskana.<h3> Rechtssicherheit für Mitarbeiter im Gesundheitswesen</h3> In der Tat hatte das Verfassungsgericht vor sieben Jahren Straffreiheit für medizinischen Beistand zum Suizid für ganz bestimmte Personen vorgesehen. „Diese müssen an einer irreversiblen Krankheit leiden, großen Leiden und lebensverlängernden Maßnahmen ausgesetzt, jedoch imstande sein, frei zu entscheiden“, so Messner. Da der Staat säumig war, ein Gesetz zu erlassen, wurden Regionen selbst tätig. Gehalten hat das Gesetz Toskana, weshalb jetzt auch Südtirol aktiv wird. „Um Betroffenen eine Antwort zu geben und Rechtssicherheit für Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu schaffen“, so Messner.<BR /><BR />Konkret richtet der Sanitätsbetrieb eine ständige Kommission ein, die Anträge prüft. Mitglieder sind ein Palliativarzt, ein Anästhesist, ein Rechtsmediziner, ein Psychiater, ein Psychologe, ein Pharmakologe und ein Krankenpfleger. Ergänzt wird die Kommission durch den Facharzt für die Erkrankung des Patienten, der assistierten Suizid beantragt. Vorgesehen ist zudem ein Gutachten der Ethikkommission.<h3> Einsatz des Arztes freiwillig</h3>Nur wenn alle Gutachten positiv sind, kann dem Antrag stattgegeben werden. Der Patient erhält ein Medikament, das zu seinem Tod führt. „Einnehmen muss es der Patient aber selbst“, betont Messner. Der Sanitätsbetrieb muss das Recht garantieren, wie bei Abtreibungen ist der Einsatz des Arztes aber freiwillig.<BR /><BR />Das Landesgesetz gilt nur, bis Rom tätig wird. Danach sind die staatlichen Verfahren zu übernehmen. Für dieses Vorgehen gab es gestern in der Kommission die drei Stimmen der Mehrheit sowie jene des Grünen Zeno Oberkofler. „Ein eigenes Gesetz wäre zwar besser gewesen, aber inhaltlich geht etwas weiter“, sagt Oberkofler.