Es ist also fix, das Impfdekret ebenso, wie der Schulstart. Und beide gehen Hand in Hand. Demnach müssen Schulen, Kinderhorte, Kindertagesstätten, Tagesmütter/Tagesväter und Kindergärten heuer die Impfdokumentation der Kinder annehmen und jene dem Sanitätsbetrieb melden, die keine abgegeben haben. Doch wie erfolgt der Nachweis und bis wann?Zwischenzeitlich sind die ersten Briefe an die Eltern gesandt worden, die den Impfstatus des Kindes mitteilen. Dieses Informationsschreiben bestätigt:dass das Kind alle Pflichtimpfungen bereits hat oderdass das Kind im Laufe des Schuljahres für die ausständigen Impfungen vorgemerkt ist (der Vormerktermin wird dann im Laufe der nächsten Monate mitgeteilt)Bis 10. September bzw. 31. Oktober abgebenDas Schreiben gilt als Dokumentation und berechtigt zum Besuch von Kleinkindbetreuung und Schule, auch wenn nicht alle vorgesehenen Pflichtimpfungen gemacht worden sind. Der Brief muss in den Einrichtungen der Kleinkindbetreuung bis 10. September und in der Schule bis 31. Oktober abgegeben werden.Die Schulen und Einrichtungen der Kleinkindbetreuung müssen ab diesen Terminen dem Sanitätsbetrieb innerhalb von 10 Tagen melden, für welche Kinder keine Dokumentation abgegeben worden ist, unabhängig vom jeweiligen Impfstatus. Impfungen müssen nachgeholt werdenDa die Übergangsbestimmungen gelten, kann das Schuljahr 2017/18 für alle Kinder ohne Einschränkungen beginnen. Die Impfungen müssen dann bis Ende des Schuljahres nachgeholt werden, um Verwaltungsstrafen zu vermeiden. Bis dahin gibt es aber 2 weitere Erinnerungsschreiben des Sanitätsbetriebes an die Eltern. Keine Pflichtimpfungen des PersonalsAuch stellt sich die Frage nach der Impfung des Personals der Schulen und Einrichtungen der Kleinkindbetreuung. Das Impfgesetz sieht zwar keine Pflichtimpfung für sie vor, sehr wohl aber müssen die Bediensteten - gleich wie das Gesundheitspersonal und jenes der Sozialdienste - innerhalb 3 Monaten nach Inkrafttreten des Dekretes einen Nachweis über die eigene Impfsituation erbringen und der Einrichtung, in der sie arbeiten, zukommen lassen. Das personal muss also den eigenen Impfstatus offenlegen. stol