Das Verzeichnis umfasst insgesamt 2000 Leistungen, darin enthalten sind alle Facharztleistungen sowie Diagnoseuntersuchungen und Laboruntersuchungen. Die Umstellung vom bisherigen auf das neue Verzeichnis erfolgt automatisch, die Patienten müssen nichts weiter unternehmen. Zu beachten sind allerdings einige Aspekte für die Übergangsphase: Verschreibungen (Rezepte), die bis einschließlich 29. Dezember ausgestellt wurden, bleiben weiterhin für das gesamte Jahr 2025 gültig. <h3> Vormerkfrist von 180 Tagen für Verschreibungen</h3>Für neue Verschreibungen ab dem 30. Dezember hat der Staat erstmals eine Vormerkfrist von 180 Tagen eingeführt: Patienten haben also 6 Monate ab Verschreibung Zeit, eine Terminvormerkung für die verschriebene Leistung vorzunehmen. Wenn die Verschreibung nicht innerhalb von 180 Tagen vorgemerkt wird, verliert sie ihre Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden. Die 180-Tage-Frist gilt rein für die Vormerkung. Sobald ein Termin vorgemerkt ist, behält die Verschreibung ihre Gültigkeit bis zur Erbringung der Leistung, wie das Landespresseamt in einer Aussendung berichtet.<h3> Verwaltung der Wartelisten soll effizienter werden</h3>Die Umstellung soll nicht nur der Einhaltung staatlicher Vorgaben dienen, sondern auch eine effizientere Verwaltung der Wartelisten ermöglichen, heißt es aus dem Gesundheitsressort. Das neue Landesverzeichnis sieht zusätzlich zu den Leistungen, die vom staatlichen Verzeichnis übernommen werden, wie in der Vergangenheit auch Zusatzleistungen, sogenannte Extra-WBS, vor. Diese insgesamt 119 Zusatzleistungen werden in Südtirol ebenfalls vom öffentlichen Gesundheitsdienst erbracht. Infos zur Umstellung auf das neue Leistungsverzeichnis gibt’s auf der Website des Südtiroler Sanitätsbetriebs.