Donnerstag, 25. August 2016

Internet-Beziehung und Ehetrennung

In einem Fall unterhielt eine verheiratete Frau mit einem anderen Mann per Internet eine zweijährige „Beziehung“, die sich im Grunde aber nur auf den Austausch von E-Mails beschränkte. Der Ehemann reichte die Ehetrennung ein und beantragte, dass diese mit Schuldzuweisung zu Lasten seiner Gattin ausgesprochen werde.









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