Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Änderung des Gesetzes gefordert, weil Italien seiner Ansicht nach Mütter bei der Namensgebung diskriminiert. Die Tatsache, dass man in Italien seit dem Jahr 2000 Kindern neben dem Familiennamen des Vaters auch jenen der Mutter geben könne, sei ein ungenügender Schritt, um Gleichheit unter Eheleuten zu garantieren, argumentierte der EGMR.Die Vorlage der Regierung sieht nun eine Reform vor: Grundsätzlich gilt dann das Recht des Kindes, den Familiennamen des Vaters, der Mutter, oder beider Eltern zu erhalten. Im Fall einer Uneinigkeit zwischen den Eltern soll das Kind den Namen beider Elternteile in alphabetischer Ordnung erhalten.Die Regel gilt auch für Kinder, deren Eltern unverheiratet sind. Sollte der Vater erst nach längerer Zeit das Kind anerkennen, kann sein Familienname dem Familiennamen der Mutter angeschlossen werden. Grundsätzlich will man das Recht der Kinder anerkennen, die Familiennamen beider Eltern zu tragen.„Bisher hat ein eheliches Kind automatisch den Namen des Vaters erhalten, nun wird dieser Diskriminierung ein Ende gesetzt und es wird zukünftig auch die alleinige Weitergabe des Nachnamens der Mutter an das Kind möglich sein“, erklärt die Südtiroler Kammerabgeordnete und Vorsitzende der SVP-Frauenbewegung Renate Gebhard. stol/mit