Der Verfassungsgerichtshof in Rom erklärte eine entsprechende Regelung, die dies bislang unmöglich gemacht hatte, am späten Mittwochabend für verfassungswidrig.Das Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen in anderen Staaten gelte im Fall von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht, wie die Richter in der italienischen Hauptstadt nach Angaben des Gerichts entschieden.Demzufolge könnten Angehörige von NS-Opfern während des Zweiten Weltkriegs entgegen einer vorherigen Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) Deutschland auf Entschädigung verklagen.Der IGH in Den Haag hatte im Februar 2012 nach einer Völkerrechtsklage Deutschlands gegen Italien entschieden, dass Deutschland nicht zur Zahlung von Einzel-Wiedergutmachungen an die Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet sei.Zuvor hatte es einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen den beiden Ländern gegeben.dpa