Am Mittwoch hat in Rom die Zwölferkommission getagt. Wichtigste Punkte auf der Tagesordnung waren dabei die Kompetenzen der Autonomen Provinzen Bozen und Trient in den Bereichen Jagd und Handel. Die Durchführungsbestimmung zum Handel, die von der Zwölferkommission verabschiedet wurde, ermöglicht es den Ländern Südtirol und Trient eine eigenständige Handelsordnung beizubehalten und stellt diese auf eine solide rechtliche Basis. „Unter der Regierung Monti wurde der Handel völlig liberalisiert mit der Folge, dass die kleinräumige Handelsstruktur Südtirols in Gefahr geraten ist, erklären die SVP – Parlamentarier und Mitglieder der 12-er-Kommission Zeller und Alfreider.Auch das Verfassungsgericht hatte mit einigen Urteilen die Kompetenz Südtirols, Einschränkungen in der nationalen Handelsordnung vornehmen zu können, verneint und die entsprechenden Landesgesetze für verfassungswidrig erklärt. In einem Land wie Südtirol, wo der Einzelhandel und die kleineren Geschäfte in den Zentren und Dörfern ein wichtiger Teil der Südtiroler Wirtschaft und Gesellschaft ist, bedeutet diese Durchführungsbestimmung eine große Errungenschaft. Denn sie ermöglicht eine eigenständige Handelsordnung, die unseren besonderen Gegebenheiten und Interessen angepasst ist“, betonen Daniel Alfreider und Karl Zeller. Ein weiterer sehr wichtiger Schritt ist zum anderen die Durchführungsbestimmung zur Jagd. Auch dieser Bereich soll in Zukunft autonomer gestaltet werden. Insbesondere können die Länder S üdtirol und Trient unter bestimmten Voraussetzungen, Tierarten, die vom staatlichen Gesetz als nicht jagdbar angesehen werden, als jagdbar erklären. Seit über 40 Jahren wurde in diesem Bereich eine Lösung gesucht, aber bisher waren alle Versuche am Verfassungsgerichtshof gescheitert. Nun ist auch in diesem schwierigen Bereich eine Lösung gefunden worden, die verfassungsrechtlich haltbar ist. „Das heutige Ergebnis ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des mit der Regierung Renzi vereinbarten Programms. Die Autonomie muss ständig an neue Gegebenheiten angepasst werden. Viele Bereiche werden heute sowohl von der europäischen, als auch von der nationalen Gesetzgebung neu geordnet und alte Rezepte helfen oft nicht mehr. Es bedarf innovativer Lösungen, wie sie mit diesen beiden Durchführungsbestimmungen gefunden wurden. Der Weg durch Vereinbarungen und Verhandlungen zwischen Bozen, Regierung, Ministerien und der Zwölferkommission war zielführend und letztlich auch erfolgreich. Dies bezeugt, dass unsere Autonomie lebt und weiterentwickelt werden kann“, so Daniel Alfreider und Karl Zeller abschließend. Nun müssen die Durchführungsbestimmungen zu der Jagd und zum Handel noch vom Ministerrat verabschiedet werden, was demnächst erfolgen wird. Danach können sie nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Rom, 06,04 2016 SVP, Bozen