Mittwoch, 8. November 2017

Karlsruhe verlangt Möglichkeit für drittes Geschlecht

Neben männlich und weiblich muss künftig ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister möglich sein. Das entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats. Alternativ könnte der Gesetzgeber ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.

Die Verfassungsrichter sehen in der bestehenden Regelung Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. - Foto: © APA/AFP









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