Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe.Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes EU-Land 96 von 751 Abgeordneten im Europaparlament. Nach der Entscheidung gibt es bei der Europawahl am 25. Mai dieses Jahres erstmals keine Sperrklausel mehr.Piraten und NPD klagtenDas Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr eine Drei-Prozent-Klausel. Hiergegen hatten mehrere kleine Parteien geklagt – von der Piratenpartei über die Freien Wähler bis zur rechtsextremen NPD.Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich die gleiche Erfolgschance haben, sagte Voßkuhle. Ausnahmen seien nur durch ähnlich gewichtige Gründe zu rechtfertigen – etwa die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Bei Bundestagswahlen in Deutschland gilt weiterhin eine Fünf-Prozent-Hürde.apa/dpa