Das Verhältnis zwischen Kohls zweiter Ehefrau und seinen Söhnen aus erster Ehe, Walter und Peter, gilt als zerrüttet. Walter Kohl hatte vor einigen Wochen in einer Talkshow gesagt, es habe noch zu Lebzeiten Kohls eine „juristische Klärung” der Erbfrage innerhalb der Familie gegeben. Dabei ließ er allerdings offen, an wen das Erbe geht.Mit der Alleinerben-Regelung haben die Söhne Anspruch auf einen Pflichtteil. Zum Nachlass Kohls zählen auch Akten, auf die das Bundesarchiv Anspruch erhebt.apa/ag.