Durch sogenannte In-App-Käufe können Spiele-Apps am Smartphone schnell sehr teuer werden. Daher sollten Eltern mit wachem Blick die Aktivitäten des Nachwuchses verfolgen, empfehlen Experten.<BR /><BR />Zwar kann der Großteil der Gratis-Spiele in der Regel kostenfrei durchgespielt werden. Häufig muss für das Weiterkommen aber jede Menge Zeit aufgewendet werden. Wer seinen Fortschritt im Spiel beschleunigen möchte, hat die Möglichkeit kostenpflichtige Zusatzinhalte zu kaufen. Die häufig kleinen Beträge dafür sollen bei Nutzern die Hemmschwelle zum Kauf senken.<BR /><BR />Mit der Zeit können die einzelnen Käufe dann eine hohe Summe ergeben. Julia Rufinatscha berichtet von mehreren Fällen in Südtirol, in denen Minderjährige mehre Tausend Euro verspielt haben. Doch müssen Eltern wirklich für die Rechnung aufkommen? „Es gibt durchaus Wege, um nicht auf diesen Kosten sitzen zu bleiben“, sagt Rufinatscha.<BR /><BR /><b>Kleine Beträge summieren sich</b><BR /><BR />In den meisten Fällen, die vom Europäischen Verbraucherzentrum bearbeitet werden, geht es nicht um einmalig bezahlte Beträge, sondern um Summen von wenigen Euros, die über einen längeren Zeitraum abgebucht immer wieder wurden. „In einem Fall hat sich so im Laufe mehrere Monate eine Summer von über 2500 Euro angestaut, die ein Kind in der Spiele-App 'Clash of Clans' ausgegeben hat“, erklärt die Verbraucherschützerin.<BR /><BR />Häufig spielen Kinder mit den Geräten ihrer Eltern, auf denen die Kreditkartendaten schon hinterlegt sind. Damit ist der In-App-Kauf nur einen Klick entfernt. „Deshalb raten wir Eltern bereits beim Herunterladen von Spiele-Apps die In-App-Käufe zu deaktivieren, Kreditkarten nicht auf dem Handy zu speichern oder zumindest durch eine Passworteingabe beim Kauf zu schützen. So kommt es gar nicht erst zu bösen Überraschungen“, so Rufinatscha.<BR /><BR />„Laut italienischem Zivilgesetzbuch sind Vertrage mit Minderjährigen zwar nicht gütig, davon ausgenommen ist aber die Täuschung des Händlers: Die App-Betreiber können nämlich nicht prüfen, ob bei der Bezahlung gerade ein Kind oder ein Erwachsener auf den Bildschirm des Mobiltelefons tippt“, so die Expertin weiter.<BR /><BR />Außerdem sei es wichtig, dass Eltern die Benachrichtigungs-SMS ihres Kreditkartenunternehmens lesen und Kontoauszüge kontrollieren, um Käufe ihrer Kinder frühzeitig aufzuspüren, unterstreicht auch Gunde Bauhofer von der Verbraucherzentrale Südtirol.<BR /><BR /><BR /><b>Nicht auf den Kosten sitzen bleiben</b><BR /><BR />Wirken diese Schutzmechanismen nicht und es häuft sich tatsächlich eine hoher Geldbetrag durch die Spielaktivität des Kindes an, so sollten Sie auf keinen Fall auf den Kosten sitzen bleiben. „Reklamieren Sie in solchen Fällen unbedingt und holen Sie sich Rat bei den verschiedenen Verbraucherschutzstellen“, erklärt Bauhofer.<BR /><BR />Um seine Geld zurück zu bekommen, sollte man zunächst mit dem Spielebetreiber in Kontakt treten und dort angeben, dass man der Zahlung niemals zugestimmt hat und dass sie vom Kind unerlaubterweise getätigt wurde. „Die meisten Apps bieten im Netz so genannte 'Elternseiten' an, wo das Vorgehen in solchen Fällen beschrieben ist. Vor allem bei einmaligen Zahlungen kann dies zu einer Rückerstattung führen. Wurden mehrere Beträge über einen längeren Zeitraum abgebucht, kann es sein, dass der Betreiber nur gewillt ist, die letzte Abbuchung rückzuerstatten. Er beruft sich dabei auf die Sorgfaltspflicht der Eltern, die die Aktivität ihrer Kinder im Internet kontrollieren müssen“, so Rufinatscha.<BR /><BR />Generell sei es äußerst wichtig, dass Eltern ein wachsames Auge auf die Internet- und Handyaktivitäten ihrer Kinder haben, meint auch Bauhofer: Denn im Zweifelsfall berufen sich Spieleanbieter immer wieder auf die Sorgfaltspflicht der Eltern, was eine Rückerstattung erschweren kann.: „Während es vor einigen Jahren meist kein Problem war, sich die Kosten, die das eigene Kind verursacht hat, vom Betreiber zurückzuholen, stellen wir leider fest, dass die Bereitschaft zur Rückerstattung deutlich nachgelassen hat.“<BR /><BR />Bringt die Kontaktaufnahme mit dem Spielebetreiber keinen Erfolg, kann unter Umständen das Bezahlungsunternehmen behilflich sein. „Auf jeden Fall sollten Sie auch bei ihrer jeweiligen Zahlungsmethode (Kreditkartengesellschaft, Paypal, Apple Pay usw.) dem Kauf widersprechen. Wir hatten schon Fälle, in denen die Summen auf diesem Weg rückerstattet wurden“, erklärt Rufinatscha. Bei den meisten Kreditkartenanbietern kann in solchen Fällen der Chargebackschutz greifen, der eine Rückerstattung von nicht genehmigten Ausgaben möglich macht.<BR /><BR />Am meisten Erfolg für eine Rückerstattung kann man sich versprechen, wenn das Kind die Käufe auf seinem eigenen Handy getätigt hat. „In diesem Fall können Eltern leichter damit argumentieren, nichts von den Machenschaften ihres Nachwuchses gewusst zu haben und für die Betreiber ist es schwerer die Rückerstattung mit Verweis auf die Sorgfaltspflicht zu verwehren“, erklärt die Expertin.<BR /><BR />Doch was können Eltern tun, um erst gar nicht in diese Lage zu kommen?<BR /><BR /><b>5 Tipps zur Vorbeugung</b><BR /><BR />- Bank- oder Kreditkartendaten sollten nicht auf dem Smartphone oder Tablet des Kindes hinterlegt werden. Wenn das Kind mit dem Handy der Eltern spielt, sollte der Zugang zu Zahlungsmitteln Passwortgeschützt sein.<BR /><BR />- Über den Mobilfunkanbieter kann eine Drittanbietersperre aktiviert werden. Ungewollte Abbuchungen über die monatliche Handyrechnung lassen sich so verhindern.<BR /><BR />- In-App-Käufe lassen sich häufig in den Handyeinstellungen deaktivieren oder können mit einem Passwortschutz gesperrt werden.<BR /><BR />- Die Nutzung einer Prepaid-Karte als Zahlungsmittel kann helfen, einen Überblick über die Ausgaben zu behalten.<BR /><BR />- Viele Plattformen bieten Jugendschutzsysteme an. Damit können Eltern spezielle Nutzerkonten für Kinder erstellen.<BR /><BR />