Zur Förderung von kulturellen Tätigkeiten und Investitionen sind Körperschaften, Vereine, Komitees, Stiftungen und Genossenschaften zugelassen, die eine kulturelle Tätigkeit auf Landes- oder Bezirksebene ausüben und nicht gewinnorientiert sind. Gefördert werden Jahresprogramme und Projekte in den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst und Fotografie, Literatur, Film, Brauchtum, Volkskunde und Heimatpflege. Im Bereich der Investitionen gibt es Beiträge für den Ankauf von Trachten und Instrumenten, von audiovisuellen Mitteln, Datenverarbeitungsgeräten und anderen technischen Geräten, die für die Durchführung der institutionellen Aufgaben notwendig sind. Für die Einrichtung und Anpassung von Probelokalen, Theaterbühnen und anderen kulturell genutzten Räumen stehen aufgrund der Haushaltskürzungen nur mehr begrenzte Mittel zur Verfügung, so das zuständige Landesamt.Im Rahmen der Förderung von Künstlern werden Publikationen, Ausstellungen sowie die Aus- und Weiterbildung junger Künstlerinnen und Künstler gefördert. "Folgende Tätigkeiten werden schließlich im Rahmen der Bildungsförderung berücksichtigt: Organisation von wissenschaftlichen Tagungen, Kongressen und Symposien, die Erarbeitung, der Druck und der Ankauf von Publikationen sowie der Ankauf von wissenschaftlichem und didaktischem Material", heißt es vom Landesamt für Kultur.