Donnerstag, 7. Februar 2019
Kunstfehler: Anspruch auf Schadenersatz?
In einem Krankenhaus in Kalabrien wurde einem Patienten nach Durchführung einer Computertomographie ein Tumor diagnostiziert. Dem Mann ist daraufhin eine Niere entfernt worden, ohne dass man, wie vom gesamtstaatlichen Gesundheitsprotokoll vorgesehen, vorher eine Biopsie, also eine Gewebeentnahme, durchgeführt hätte.
Ärzte und Krankenhausbetreiber können nicht nur bei klassischen Behandlungsfehlern haftbar gemacht werden, sondern auch,wenn sie gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder medizinische Erkenntnisse verstoßen. Bild: Shutterstock