Die Stadtpolizei weist darauf hin, dass diese Personen nicht von der Gemeinde geschickt werden.Der Besitz eines solchen Gerätes sei obendrein nicht gesetzlich vorgeschrieben. Vor einem Verkauf wird daher abgeraten.Und es besteht auch keine Verpflichtung, die Verkäufer in das Haus zu lassen, wenn man nicht beabsichtigt, etwas zu kaufen. Diese Personen wurden weder von der Gemeinde noch von der Körperschaft, die das Erdgas abgibt, eingeladen, sondern sind einfache Hausierer. Mit anderen Worten, es handelt sich um einfache private Vertreter von Unternehmen, die versuchen Produkte zu verkaufen, die sich im Handel oftmals zu wesentlich niedrigeren Preisen finden. Die Bürger, die etwas gekauft haben, werden darauf hingewiesen, dass, da es sich um "Käufe im Rahmen eines Haustürgeschäfts handelt", dem Verbraucher gestattet ist, mit dem Rücktritt vom abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Unterzeichnung per Einschreiben mit Rückantwort (Art. 64 des Verbraucherschutzgesetzes) fortzufahren. Die Ware wird an den Sitz des Unternehmens zurückgegeben. Die Kosten sind dabei vom Verbraucher selbst zu tragen.Sollten Unklarheiten bestehen ist die Stadtpolizei unter den Rufnummern 0471 595880 oder 349 1578797 zu den Dienstzeiten erreichbar. stol