Donnerstag, 25. Januar 2018
Luxemburg: Keine Homosexualitätstest für Asylbewerber
Asylbewerber dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei der Prüfung ihres Antrags keinem Test ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden. Ein solcher Test stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers darf, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Ein Test zur Überprüfung der Homosexualität ist ein Eingriff in die Privatsphäre. - Foto: © shutterstock