Mittwoch, 8. November 2017
Männlich, weiblich – oder divers
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren Geschlechtseintrag im Geburtenregister wie etwa „divers“ gefordert, um der geschlechtlichen Identität von Intersexuellen gerecht zu werden. Intersexuelle sind Menschen, die sich genetisch, hormonell oder anatomisch nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
Intersexuelle sind Menschen, die sich genetisch, hormonell oder anatomisch nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Nicht zu verwechseln sind diese Menschen mit Transsexuellen.