<h3> Wie kommt es, dass es zwei Gutschein-Lösungen in Südtirol gibt?</h3>Bis 2024 war der monni Bon des hds das einzig relevante, lokale Gutschein-Modell für steuerfreie Sachzuwendungen an Mitarbeiter. Im vergangenen Herbst brachte die Raiffeisen Landesbank Südtirol ein eigenes System auf den Markt: Renefit. <BR /><BR />Ziel beider Produkte ist es, Arbeitgebern eine einfache Möglichkeit zu bieten, ihren Mitarbeitern steuerlich begünstigte Benefits in Form von Gutscheinen zu gewähren. Zwei Lösungen bedeuten letztlich mehr Wahlfreiheit – zudem belebt Konkurrenz bekanntlich das Geschäft. <BR /><BR />Ebenfalls wichtig: Sowohl monni Bon als auch Renefit sind grundsätzlich für alle Arbeitgeber nutzbar – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Der große Unterschied liegt nicht in der Ausgabe, sondern in der Art und Weise, wie und wo Mitarbeiter die Gutscheine einlösen können.<BR /><h3> Wie funktionieren die beiden Modelle?</h3>Beide Modelle setzen auf digitale Gutscheine, die vorwiegend über das Smartphone genutzt werden können. Während monni Bon auf eine eigene technische Infrastruktur setzt, funktioniert Renefit im Rahmen bestehender Bezahlsysteme über eine aufladbare Kreditkarte (Mastercard).<BR /><h3> Wo können die Gutscheine eingelöst werden?</h3>Der monni Bon kann derzeit in rund 1.500 Südtiroler Betrieben eingelöst werden, die dem hds angehören und dafür ein spezielles POS-Gerät verwenden (Jahresmiete: 66 Euro plus MwSt.). Renefit funktioniert dagegen wie eine klassische Zahlungskarte und kann an jedem POS-Terminal genutzt werden, das Mastercard akzeptiert. Entsprechend größer ist auch der Kreis an Betrieben, die potenziell von einer Gutscheineinlösung profitieren können.<h3>Was heißt das im Alltag?</h3>Während das monni-System gezielt lokale Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe in Südtirol anspricht und somit bewusst ausschließlich die lokalen Kreisläufe unterstützt, erlaubt Renefit den Einsatz in einem weitreichenden Netzwerk, das branchenspezifisch und geografisch nicht begrenzt ist. Die technische Umsetzung über Mastercard macht Renefit für Nutzer besonders flexibel, erfordert aber auf Seiten der Betriebe die Bereitschaft, Kreditkartenzahlungen abzuwickeln.<h3> Was braucht der Nutzer zur Einlösung?</h3>monni-Gutscheine werden über die monni-App eingelöst. Über diese App kann auch der lokale Essensgutschein monni Food genutzt werden. Renefit kann über die Renefit-App verwendet werden und ist zusätzlich in digitale Wallets wie Apple Pay oder Google Pay integrierbar. <h3> Was bedeutet das für die Betriebe?</h3>monni-Betriebe zahlen keine Kommissionen bei Gutscheinzahlungen. Bei Renefit fallen bei jeder Einlösung Kommissionen an, wie bei einer üblichen Kreditkartenzahlung. Diese Gebühren trägt der Betrieb, bei dem der Gutschein eingelöst wird. <h3> Was kostet die Ausstellung den Arbeitgeber?</h3>Für den monni Bon fällt pro ausgestelltem Gutschein eine pauschale Gebühr von 1,55 Euro plus Mehrwertsteuer an – unabhängig davon, wie hoch der Gutscheinbetrag ist. Bei Renefit sind Ausstellung und Aufladung – zumindest bis Ende 2025 – kostenlos.<h3> Und wer steht hinter den Systemen?</h3>Der monni Bon wurde vom hds entwickelt, in Zusammenarbeit mit dem Fintech-Unternehmen Moneynet aus Palermo. Renefit ist ein Produkt der Raiffeisen Landesbank, gemeinsam mit den Partnern Eurotarget aus Bergamo und dem Zahlungsanbieter Nexi.<h3> Wie verbreitet sind monni Bon und Renefit?</h3>Der monni Bon ist seit 2017 auf dem Markt und hat sich mittlerweile fest etabliert. Im Jahr 2024 wurden in Südtirol 57.091 Einkaufsgutscheine mit einem Gesamtwert von 18,3 Millionen Euro ausgegeben. Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 wurden bereits 3,5 Millionen Euro an Gutscheinen verschenkt. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2022 bedeutet das ein Wachstum von 714 Prozent – damals lag das Gutscheinvolumen bei 429.490 Euro. <BR /><BR />Auch die Zahl der ausgestellten Gutscheine hat stark zugenommen: Zum Stichtag 31. Mai 2025 lag die Anzahl bei 10.367, ein Plus von 301 Prozent gegenüber Mai 2022 (2.588). Die Landesbank nennt keine konkreten Zahlen, lässt aber wissen: „Renefit wurde von den Firmenkunden innerhalb kurzer Zeit gut angenommen und wächst entsprechend der Positionierung im Markt.“<h3> Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?</h3>In Italien können Arbeitgeber im Jahr 2025 ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachzuwendungen in Form von sogenannten Fringe Benefits gewähren. Die gesetzlich festgelegte Freigrenze liegt bei 1.000 Euro jährlich. Für Mitarbeiter mit Kindern erhöht sich dieser Betrag sogar auf 2.000 Euro pro Jahr – ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei. Diese Regelung gilt für den gesamten steuerpflichtigen Arbeitslohn und umfasst auch Gutscheinsysteme wie monni Bon oder Renefit. <h3> Was bedeutet das konkret für den Einsatz der Gutscheine?</h3>Arbeitgeber können also Renefit oder monni Bon einsetzen, um ihren Mitarbeitern steuerfreie Leistungen zu gewähren – innerhalb der geltenden Freibeträge. Die Nutzung solcher Gutscheinsysteme ermöglicht es, gesetzliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig zusätzliche Wertschätzung im Unternehmen zu zeigen. Wichtig ist dabei, dass die jeweils gewählte Lösung zum betrieblichen Bedarf und zum gewünschten Nutzungsverhalten der Mitarbeiter passt.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1182381_image" /></div>