Das geht zum Beispiel durch das Ausdrucken der jeweiligen Internetseiten. Auch das Sichern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Aufbewahren von Bestätigungsmails des Händlers gehört dazu, erklärt der IT-Branchenverband Bitkom. So haben Kunden bei Streitigkeiten mit dem Händler etwas in der Hand.dpa/tmn/stol