Der Internet-Konzern verlangt einen Scan eines Lichtbildausweises bei einem Löschantrag. In dem Antragsformular werden eine „Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises“ gefordert, um einem möglichen Missbrauch der Funktion vorzubeugen.„Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen ist jedoch nach dem Personalausweisgesetz nicht zulässig“, erklärte der Datenschützer am Freitag. Er kritisierte zudem, dass Google in dem Formular nicht deutlich mache, wie lange die eingetragenen Daten gespeichert würden. Google müsse „unverzüglich nachbessern“.Grundsätzlich begrüßte Caspar Googles schnelle Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof, das die Löschung von Links in bestimmten Fällen anordnete. Löschanträge müssten nun zügig bearbeitet werden. Die Datenschützer wollten sich in der kommenden Woche zu diesem Thema treffen, erklärte er.dpa