Dass damit Projekte über Konventionen künftig nicht mehr möglich sind, stört die Gemeinden wenig. Den Genossenschaftsverband Coopbund schon.<BR /><BR />Zu den wesentlichen geplanten Neuerungen für die Sommerbetreuung gehört das Finanzierungsmodell, das künftig über Pauschalbeträge laufen soll. „Wir können nicht Hunderte verschiedene Projekte haben und für jedes eine eigene Finanzierung“, erklärt Pamer. Das sei weder transparent noch gerecht. Deswegen soll es künftig für die Betreuungsstunden (einschließlich der Vorbereitungszeit), für die pädagogische Leitung, für die Verpflegung sowie für die Restkosten pro Woche Pauschalbeiträge geben.<BR /><BR /> Auch der Beitrag, den die Anbieter von den Eltern einfordern können, soll mit Minimal- und Maximalbetrag zumindest in einer gleichen Größenordnung für alle gehalten werden. Noch wird, so Pamer, im Ressort fleißig gerechnet, wie hoch die Beträge ausfallen sollen. Für die Verpflegung dürfte es auf 3,74 Euro pro Tag und Kind hinauslaufen, für die Restkosten pro Woche und Gruppe stehen 350 Euro im Raum, die Pauschale für eine Betreuungsstunde dürfte zwischen 22 und 25 Euro liegen, für die pädagogische Leitung ein Stück darüber. Und für den Elternbeitrag dürften die Anbieter zwischen Minimum 60 und Maximum 120 Euro pro Kind und Woche Spielraum haben. „Am 14. November werden in zwei getrennten Beschlüssen die Kriterien und die Kostenerstattungen behandelt“, sagt Pamer.<BR /><BR /> Schon vorher wollen aber die Gemeinden über die finanzielle Ausstattung der Projekte mehr als nur informiert werden. Vielmehr sollte diese Entscheidung im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden getroffen werden. Diese Anmerkung schickte man am vergangenen Freitag mit dem generell positiven Gutachten mit. „Kein Problem“, verspricht Pamer. <BR /><BR /><b>Projektträger muss Antragsteller sein</b><BR /><BR />Diskussionen gibt es derzeit aber auch zu einem anderen Punkt der neuen Spielregeln: Projekte über Konventionen sind darin nicht mehr vorgesehen: Antragsteller für die Landesbeiträge muss der Projektträger sein. Also entweder die Gemeinde übernimmt die Sommerbetreuung selber, oder der externe Träger muss der Antragsteller sein. Schon bisher arbeiteten die meisten Sommerbetreuungen nach diesem System, aber nicht alle. Insbesondere die „Kinderwelt“, eine der größten Anbieter bisher, arbeitete ausschließlich über Konventionen mit der jeweiligen Gemeinde. <BR /><BR />In einem Schreiben u.a. an die Landesrätin plädiert coopbund „daher dafür, die bisherige Praxis beizubehalten, die es sowohl öffentlichen Körperschaften als auch privaten, gemeinnützigen Einrichtungen ermöglicht, als Begünstigte/Antragsteller aufzutreten und die Projekte entweder im eigenen Namen oder im Rahmen einer Konvention durchzuführen“. Diese Flexibilität habe sich als äußerst sinnvoll erwiesen. <BR />Im Rat der Gemeinden weint man dieser Variante jedoch offensichtlich keine Träne nach: Stelle das doch sicher, dass die Gemeinde nicht auf irgendwelchen Restkosten sitzen bleibe, lässt Gemeindenverbandschef Dominik Oberstaller durchklingen. <BR />Eine „normale“ Betreuung sei jedoch, da ist er sich sicher, mit den Pauschalbeträgen der Landesregierung zu stemmen. „Das extravagante Camp vielleicht nicht, aber immerhin reden wir hier von Steuergeldern. Und die Frage ist schon, was soll von denen finanziert werden?“<BR />Nicht abgeneigt scheinen zunehmend mehr Gemeinden, die Sommerbetreuung selbst zu organisieren, zumal die Neuregelung sie eh dazu verpflichtet, für die Betreuung der Kindergartenkinder die Räumlichkeiten sowie das Material der Kindergärten zur Verfügung zu stellen. Abgeklärt wissen will der Rat der Gemeinden daher, ob eine Gemeinde als Träger auf das Personal externer Träger zugreifen dürfte. „Ja“, sagt Pamer. <BR /><BR /> Übrigens: Keine Rede ist dabei mehr von einer Anmeldung über den Kindergarten.