Wie berichtet, hatte der Staatsrat Ende 2024 die Gemeinde Rasen-Antholz in Sachen Umbauarbeiten im Biathlonzentrum zu einer Strafzahlung von fast 2,7 Millionen Euro als Schadensersatz an die Bietergemeinschaft Gasser/Ploner verurteilt. Daraufhin hatte die Gemeinde beim Kassationsgerichtshof gegen das Urteil berufen und zugleich beim Staatsrat die einstweilige Aussetzung des Urteils beantragt.<BR /><BR />Während das Urteil der Kassation noch auf sich warten lässt, hat der Staatsrat nun getagt – und „den Antrag der Gemeinde zum Teil angenommen“, erklärt Thomas Schuster, der Bürgermeister von Rasen-Antholz. Die Gemeinde müsse vorerst nur die Hälfte des Schadensersatzes an Gasser/Ploner zahlen, also gut 1,3 Millionen Euro.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1151580_image" /></div> <BR />Woher die Verwaltung das Geld nimmt, ist noch nicht geklärt. In einem ersten Schritte hatte die Versicherung zugesagt, 910.000 Euro zu zahlen, „und sie hat diesen Betrag der Gemeinde auch bereits überwiesen“, informiert der Bürgermeister. Ob die Versicherung auch den derzeit benötigten Restbetrag von gut 400.000 Euro oder sogar den vollen Schadensersatz bereitstellen werde, sei derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen.<h3> Land und Gemeinde bekommen in Sachen Bauleit- und Landschaftsplanänderung recht</h3>Recht bekommen haben Land und Gemeinde hingegen in Sachen Bauleit- und Landschaftsplanänderung für den Bau des Speicherbeckens zur Schneeerzeugung beim Biathlonzentrum. Der Gemeinderat von Rasen-Antholz hatte die Änderung im April 2024 beschlossen, woraufhin der Heimatpflegeverband, der Dachverband für Natur- und Umweltschutz und weitere Umweltverbände einen Rekurs dagegen beim Bozner Verwaltungsgericht eingebracht haben. <BR /><BR />Die Verbände führten die Zerstörung von Natur und Schutzwald ins Feld – Argumente, denen das Gericht nicht folgte, das den Rekurs nun abgewiesen hat.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1151583_image" /></div> <BR />Ob das Becken bis Olympia fertiggestellt werden kann, steht jedoch in den Sternen. Derzeit werde das Ausführungsprojekt erstellt, erklärt der Bürgermeister. Dieses müsse dann der Gemeinderat genehmigen. Danach müsse man die Arbeiten ausschreiben und vergeben – Prozeduren, die viel Zeit beanspruchen. Gehe alles glatt, könnte es sich bis Olympia noch ausgehen, meint Schuster. „Wenn aber ein weiterer Rekurs dazwischenkommt, dann schaffen wir es nicht mehr.“ Schließlich sei allein die Bauzeit mit 5 bis 6 Monaten veranschlagt worden.<BR /><BR />Ob die Umweltverbände einen neuerlichen Rekurs beim Staatsrat einbringen werden, ist noch unklar. „Wir prüfen das derzeit“, sagt Claudia Plaikner, die Vorsitzende des Heimatpflegeverbandes. Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann sie indes nicht verstehen.