Mit der Absage hat sich die Position des Welfenprinzen, der sich nach einem Übergriff auf einen Hotelier und Discobesitzer im Januar 2000 an einem Traumstrand in Kenia wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Hildesheim im deutschen Bundesland Niedersachsen verantworten muss, nicht gerade verbessert.Schließlich ist die Zeugenvernehmung Carolines ein wichtiger Baustein in der Strategie der Verteidigung des Prinzen. „Eine persönliche Aussage vor Gericht hätte einen deutlich höheren Beweiswert als ein schriftliche Protokoll ihrer Vernehmung", sagte Ernst Augusts Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Dienstag. Er setze aber nach wie vor darauf, dass Caroline zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht erscheinen werde.Auch aufgrund der Aussage seiner Ehefrau hatte der 55 Jahre alte Adlige eine Neuauflage seines Prozesses erwirkt. Im ersten Verfahren war Ernst August 2004 zu einer Geldstrafe in Höhe von 445 000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Hannover hatte damals dem Opfer der Attacke geglaubt. Der Hotelier hatte ausgesagt, dass der Prinz ihn mehrfach mit der Faust geschlagen und dabei einen Gegenstand in der Hand gehabt hatte. Im Wiederaufnahmeverfahren gab die Prinzessin unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Augenzeugin an, dass ihr Mann dem Hotelier lediglich zwei Ohrfeigen verpasst hatte.Dass die monegassische Prinzessin trotz zeitiger Vorladung nun den Gerichtstermin absagte, fördert zwar den Unmut des Vorsitzenden Richters am Landgericht Hildesheim, hat aber keine Konsequenzen für die 52-Jährige. Es gebe keine Handhabe, die Prinzessin zum Erscheinen zu zwingen, sagte Gerichtssprecher Bernd Pingel. „Anders als bei deutschen Zeugen kann gegen ausländische Zeugen kein Ordnungsgeld oder gar eine Ordnungshaft verhängt werden."Mit dem Auftritt der Prinzessin hätte das ohnehin bereits sehr kostspielige Verfahren einen besonderen Höhepunkt erreicht. Rund ein Dutzend Zeugen wurden bislang eingeflogen und logierten mehrere Tage im Hotel. Das Erscheinen Carolines hätte zudem für einen enormen Sicherheitsaufwand in dem Gerichtsgebäude gesorgt. Die Kosten belaufen sich inzwischen auf eine hohe sechsstellige Summe, die zunächst die Staatskasse vorstrecken muss. „Bei einer Verurteilung müsste der Angeklagte diese Kosten tragen", betonte Pingel.Die Summe ist aber nur ein Bruchteil dessen, was der Prinz in das Verfahren investiert hat. Jahrelang setzte er viel Geld und Anwälte in Bewegung, um die Wiederaufnahme zu erreichen. Mehrfach reiste sein jetziger Anwalt aus Frankfurt nach Kenia, um die Tatzeugen zur Aussage nach Deutschland zu bewegen und holte kostspielige Gutachten. Zudem lässt sich der Welfenprinz in dem Prozess von zwei, bisweilen sogar drei renommierten Anwälten vertreten, die er größtenteils auch bei einem Freispruch selber bezahlen muss.Der Prozess wird an diesem Donnerstag auch ohne die Vernehmung der Prinzessin fortgesetzt.dpa