Wir haben für Sie recherchiert, welche Namen im Wipptal besonders im Trend sind, welche Einschränkungen es für Eltern bei der Namenswahl gibt und in welchen Fällen ein Vorname geändert werden kann. <h3> Noel und Beatrice im Hauptort am beliebtesten</h3>In Sterzing führen die Liste der beliebtesten Namen <Fett>Noel</Fett> und <Fett>Beatrice</Fett> an. In der Gemeinde Brenner wurden die Namen <Fett>Isabel</Fett> und <Fett>Sofia/Sophia</Fett> am öftesten vergeben, während die neugeborenen Buben alle verschiedene Namen hatten. <h3> Keine eindeutigen Trends innerhalb des Bezirks</h3>Der beliebteste Bubenname in Freienfeld war <Fett>Luca/Lukas</Fett>, während es bei den Mädchen keine Mehrfachnennungen gab. In Ratschings wurden die Namen <Fett>Nadia</Fett> und <Fett>Emily</Fett> sowie <Fett>David</Fett>, <Fett>Lukas</Fett> und <Fett>Toni</Fett> am öftesten vergeben. <BR /><BR />In der Gemeinde Pfitsch waren <Fett>Noah,<Fett></Fett> Gabriel</Fett> und <Fett>Jakob</Fett> am beliebtesten, bei den Mädchen waren alle Namen verschieden. Innerhalb des Bezirks gibt es offensichtlich keine eindeutigen Trends, sondern eine große Vielfalt an Namen.<h3> Standesbeamter informiert: Welche Vornamen nicht zulässig sind</h3>Was Eltern bei der Namenswahl beachten müssen, erklärt Armin Gschnitzer, Leiter der demografischen Dienste der Stadt Sterzing, im Interview.<BR /><BR /><b>Wie ist die Vergabe von Vornamen in Italien gesetzlich geregelt?</b><BR />Armin Gschnitzer: Der Artikel 34 der Standesamtsordnung regelt die Vergabe des Vornamens. Nach der Geburt eines Kindes muss das Neugeborene beim Standesamt – in der Regel in der Wohnsitzgemeinde der Eltern, möglich ist das aber auch in der Geburtsgemeinde – innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden. Das Neugeborene kann auch direkt bei der Sanitätsdirektion – in diesem Falle innerhalb 3 Tagen nach der Geburt – gemeldet werden. Die Meldung kann von den Eltern, vom Arzt, der Hebamme, von einer bei der Geburt anwesenden Person usw. vorgenommen werden.<BR /><BR /><b>Welche Vornamen dürfen in Italien nicht vergeben werden?</b><BR />Gschnitzer: Bei der Namensgebung ist es unter anderem verboten, dem Kind den Namen des lebenden Vaters, des Bruders oder der Schwester zu geben. Außerdem ist es verboten, dem Kind einen Nachnamen als Vornamen zu geben. Darüber hinaus ist es untersagt, dem Kind „lächerliche“ oder „schändliche“ Namen zu geben, auf Italienisch nomi „ridicoli“ oder „vergognosi“. <BR /><BR /><b>Wer entscheidet, wenn ein Zweifel besteht, ob ein Vorname zulässig ist?</b><BR />Gschnitzer: Der Standesbeamte, bei dem die Geburtserklärung gemacht wird, entscheidet, ob eine Namensgebung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Bei Nichteinhalten genannter Bestimmung wird der Geburtsakt trotzdem abgefasst und an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, welche die entsprechenden Richtigstellungen vornehmen wird. <BR /><BR /><b>Wie oft kommt es Ihrer Erfahrung nach vor, dass Vornamen abgelehnt bzw. genauer geprüft werden müssen?</b><BR />Gschnitzer: Ich bin seit mittlerweile mehr als 30 Jahren unter anderem im Standesamt tätig und hatte noch nie einen Fall, wo ich den Vornamen ablehnen bzw. die Staatsanwaltschaft darüber informieren musste. Ab und zu gibt bzw. gab es aber sehr wohl Fälle, wo ich Eltern bei einer Vornamensgebung über die Richtigkeit und Gültigkeit aufklären musste.<BR /><BR /><b>Können Sie sich an besonders seltene oder kuriose Namen erinnern?</b><BR />Gschnitzer: Wie erwähnt habe ich in all den Jahren noch nie einen Namen abgelehnt. Ab und zu ist es jedoch schon vorgekommen, dass seitens der Eltern „spezielle“ Namen gegeben wurden.<BR /><BR /><b>Wenn jemand mit seinem Vornamen überhaupt nicht glücklich ist: In welchen Fällen kann ein Vorname geändert werden? </b><BR />Gschnitzer: Gründe für eine Änderung des Vornamens gibt es viele. Voraussetzung, dass das Ansuchen um Vornamensänderung vom Regierungskommissariat angenommen wird, ist die Begründung, das heißt es muss gut begründet sein, weshalb um eine solche angesucht wird. <BR /><BR /><b>Ist so eine Vornamensänderung eine langwierige Prozedur?</b><BR />Gschnitzer: Die Änderung des Vornamens ist mit der neuen Standesamtsordnung sehr vereinfacht worden und kann auch ohne Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes gemacht werden. Das entsprechende Ansuchen muss an das Regierungskommissariat der Provinz Bozen übermittelt werden. Die gesamte Dauer der Prozedur, also der Zeitpunkt der Antragstellung bis zum definitiven Dekret, ist ganz unterschiedlich und hängt davon ab, wie viele Ansuchen um Namensänderung gerade vom Regierungskommissariat zu bearbeiten sind.