Derzeit sind Kontrolleure des Schutzkonsortiums „Parmigiano Reggiano“ in Südtirol unterwegs: Der Begriff Parmesan darf nur für diesen geschützten Hartkäse verwendet werden. „Die Strafen reichen von 2.000 bis 13.000 Euro“, sagt Pietro Perez von der Fachgruppe Gastronomie im hds.<BR /><BR />Wer ihn nur aufs Gericht reibt, der verpasst etwas: Die Rede geht von Parmesan, dem Klassiker unter den italienischen Käsesorten. Was aber nur wenige wissen: „Parmigiano Reggiano“ und damit auch der Begriff „Parmesan“ sind seit 1955 eine geschützte Ursprungsbezeichnung (DOP, g.U.). <BR /><BR />Der originale Parmesan darf nur in den Provinzen Parma, Reggio Emilia, Modena, Bologna westlich des Reno sowie Mantua östlich des Po produziert werden. Über die Einhaltung dieser Vorschrift wacht das Schutzkonsortium „Parmigiano Reggiano“ – und dieses wurde beim Meraner Gastwirt fündig.<h3> Bezeichnung ist exklusiv an Produkt gebunden</h3>Diesem nützte es nichts, dass er mit Grana Padano ebenfalls ein DOP-Produkt verwendet hatte. Auch Grana Trentino fällt unter die geschützten Produkte. Aber: Jede dieser Bezeichnungen ist exklusiv an ihr jeweiliges Produkt gebunden. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70037911_quote" /><BR /><BR /> „Parmigiano Reggiano und Parmesan darf als Begriff nur angeführt werden, wenn im Gericht tatsächlich Parmigiano Reggiano enthalten ist“, sagt Pietro Perez. Bei Verstößen drohen Strafen von 2.000 bis 13.000 Euro. <BR /><BR />Im Falle des Burggräfler Gastwirts betrug sie 4.000 Euro. Schutzkonsortien bedienen sich Kontrolleuren, die beim Landwirtschaftsministerium akkreditiert sind. Sie können Einsicht in Lieferantenrechnungen nehmen. Sanktionen können ohne weitere Abmahnungen erfolgen – im Regelfall über die ICQRF, das Inspektorat für Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkontrolle in Rom.<h3> Aufruf an Gastwirte</h3>So handeln Gastwirte laut Wirtschaftsverband hds regelkonform: Wird „Parmigiano Reggiano DOP“ verwendet, so ist dies deutlich zu kennzeichnen, z.B. als „Späne von Parmigiano Reggiano DOP“ oder „Parmesan“. <BR /><BR />Wird „Grana Padano DOP“ oder „Trentingrana DOP“ verwendet, ist die exakte Bezeichnung anzugeben, das Wort „Parmesan“ darf aber nicht genutzt werden. Kommt kein DOP- oder Markenprodukt zum Einsatz, sind neutrale Begriffe wie „gereifter Hartkäse“, „geriebener Käse“ oder „Käsespäne“ richtig.<BR /><BR />An Gastwirte ergeht der Aufruf, ihre Speisekarten, Online-Menüs und Lieferplattformen zu überprüfen. Der Käseeinsatz ist zu dokumentieren, um ihn bei Kontrollen zum Beispiel mit Lieferantenrechnungen belegen zu können. Das Personal ist zu schulen, damit Bestellungen und Empfehlungen korrekt formuliert werden.