Donnerstag, 18. April 2013
Gericht weist Vaterschaftsklage gegen Udo Jürgens zurück
Udo Jürgens kann aufatmen: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Vaterschaftsklage einer Frau aus Südhessen gegen den Schlagersänger und Musiker am Donnerstag zurückgewiesen.