Der gebürtige Schweizer fordert einen Betrag in der Höhe von 13.352,69 Euro von der Frau, die ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hatte.Das sind die Kosten für Gutachten, die er zu seiner Verteidigung erstellen ließ. Am kommenden Mittwoch (31. Oktober) wird am Landgericht Frankfurt verhandelt.In der 26 Seiten langen Klageschrift argumentiert Kachelmanns Anwältin, Claudia D. habe vorsätzlich falsch ausgesagt und sich selbst Verletzungen zugefügt, um Kachelmann ins Gefängnis zu bringen.Deshalb habe sie die Kosten der Verteidigung zu ersetzen – unter anderem für rechtsmedizinische und aussagepsychologische Gutachten. Diese seien „direkte Folge der von der Beklagten veranlassten, unrechtmäßigen Verhaftung und anschließenden Untersuchungshaft“.Im Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann am 31. Mai 2011 freigesprochen. Der Vorsitzende Richter hatte allerdings bei der Urteilsverkündung betont: „Der heutige Freispruch beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist.“Genau das müsste Kachelmann nun beweisen: Dass er unschuldig ist und Claudia D. ihn falsch beschuldigt hat. Denn anders als im Strafverfahren trägt er im Zivilprozess als Kläger die Beweislast.