Eine Kollegin übersah den Fehler bei der Überprüfung von Belegen. Später fiel der Zahlensalat bei einer systeminternen Überprüfung doch noch auf und wurde korrigiert – die Bank kündigte dennoch der Sachbearbeiterin.Zu Unrecht urteilte das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt laut Mitteilung vom Montag (Az. 9 Sa 1315/12).Die Frau hatte seit 1986 bei der Bank gearbeitet. Am 2. April überprüfte sie nach Angaben des Gerichts 603 Belege innerhalb von weniger als 1,4 Sekunden, 105 Belege innerhalb von 1,5 bis drei Sekunden und nur 104 Belege in mehr als drei Sekunden.Dabei übersah sie den fehlerhaften Beleg, den ihr nicht für die Prüfung des Betragsfeldes zuständiger Kollege verursacht hatte. Der Arbeitgeber warf ihr daraufhin vorsätzliche Täuschung vor – sie habe die Belege ohne Prüfung freigegeben.apa/dpa