Warum Drohnen kein Spielzeug sind und wo man die ferngesteuerten Flugobjekte hierzulande überhaupt steigen lassen darf. <BR /><BR />Sie suchen nach versteckten Rehkitzen im hohen Gras, verstreuen Saatgut oder lokalisieren Glutnester bei Waldbränden. Die Rede ist von Drohnen – unbemannten Flugobjekten mit integrierter Kamera, die vom Piloten vom Boden aus gesteuert werden. Die Drohnen sind vielfältig einsetzbar, bei Rettungsaktionen bis hin zu Kriegen. <BR /><BR />Die fliegende Allzweckwaffe kann sich jeder kaufen, der Startpreis liegt bei 500 Euro für eine Mini-Drohne. Gerade das sei problematisch, zeigt sich Fabian Call besorgt. Er leitet seit 5 Jahren ein Unternehmen für Drohnenaufnahmen. „In Südtirol gibt es fast nur Drohnen, die privat genutzt werden und nicht kommerziell“, erzählt er. Ganz viele davon seien illegal unterwegs, die Besitzer wüssten gar nicht, wo und wie geflogen werden darf. <BR /><BR />Dabei sind die Regeln klar: „Es gibt 3 Gewichtsklassen bei den Drohnen. Eine unter 250 Gramm, dann bis zu 2 Kilo und dann zwischen 2 und 25 Kilo“, erklärt der Experte. Ab einem Gewicht von 250 Gramm benötigt man einen Drohnenführerschein. Dabei gibt es spezifische Führerscheine: A1-A3, A2, A2 Specifico. Je nach Gewichtsklasse und Führerschein gilt es, bestimmte Vorschriften einzuhalten. Für alle Gewichtsklassen ist zudem eine Versicherung und ein QR-Code verpflichtend.<h3> Städte, Biotope, Naturschutzgebiete sind tabu</h3>Worüber die meisten Hobbypiloten jedoch keine Kenntnis hätten: Jeder zweite Südtiroler lebt in einer Flugverbotszone. Das seien Zonen, wo man Drohnen nicht fliegen lassen darf, erklärt Fabian Call. Dazu gehören z. B. die meisten Städte, aber auch Biotope und Naturschutzgebiete. Das gilt auch für Hotspots wie den Kalterer See, die Seiser Alm oder den Pragser Wildsee. <BR /><BR /> „Die Drohne darf man maximal 120 Meter hoch fliegen lassen, in der sogenannten weißen Zone.“ Zudem müsse man immer in Sichtweite fliegen. Wenn man nun aber in einer Flugverbotszone seine Drohne aufsteigen lassen möchte, muss man eine Genehmigung beantragen. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="875402_image" /></div> <BR /><BR />„Die Biotope und Naturschutzgebiete werden vom Land geregelt, dort erhält man normalerweise nach ein paar Tagen die Genehmigung. Dies gilt aber nur für kommerzielle Zwecke.“ Bei allen anderen Bereichen muss man sich an die Flugaufsichtsbehörde ENAC in Rom wenden. Das bedeute, davor 210 Euro für die Genehmigung zu bezahlen, dann wochenlanges Warten auf eine Zu- oder Absage, so der Drohnenunternehmer. „Das ist für uns eine große Einschränkung, weil wir viele kurzfristige Aufträge nicht machen können.“ <BR /><BR /> Die Flugaufsichtsbehörde ENAC hat auch eine Karte erstellt, auf die jeder Zugriff hat (d-flight.it). Sie zeigt genau, wo Drohnen fliegen dürfen und wo nicht: „Es wäre gut, wenn Drohnenpiloten über die Karte informiert wären“, sagt Fabian Call. „Als Hobbypilot darf ich nämlich fast nirgends ohne Genehmigung fliegen. Aber die Leute wissen das nicht und es wird auch nicht kommuniziert, weil die Drohnenlobby Verkäufe erzielen will“, erklärt Call. Denn wenn man etwa in einer Flugverbotszone fliege, übe man eine illegale Tätigkeit aus, bei der die Strafen hoch seien.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="875405_image" /></div> <BR />Deshalb empfiehlt er jedem frischgebackenen Drohnenbesitzer, einen Kurs zu absolvieren, um den Umgang mit den fliegenden Beobachtern zu lernen. Es sei wichtig, sich an Regeln zu halten. „Man darf etwa nicht über Menschenmengen fliegen, und das hat auch seine Berechtigung. Wenn eine Drohne in diesem Moment abstürzt – mit einer hohen Geschwindigkeit und mit ihrem Gewicht – kann sie großen Schaden anrichten“, so der Experte. Die Drohne sei kein Spielzeug, deshalb rät Call, „wenn man sich eine Drohne kaufen will, sollte man sich vorher über Risiken, Gesetze und die Karte informieren“. <BR /><BR />Immer wieder gibt es auch Vorfälle mit Drohnen, etwa 2018, als sie den drittgrößten Flughafen in Großbritannien, London-Gatwick, lahmlegten. „Hierzulande sind mir solche Vorfälle zum Glück nicht bekannt“, sagt Fabian Call. Allerdings wisse er von Vorfällen mit den fliegenden Beobachtern, die zu Schnitten im Gesicht der Opfer geführt haben. „Wenn so etwas passiert, sind die Strafen sehr hoch.“ Deshalb würden solche Insider-Unfälle oft auch nicht bekannt werden. <h3> „Menschen darf man nicht filmen“ </h3>Außerdem fühlen Menschen sich oftmals von Drohnen beobachtet und verfolgt. Dürfen sie etwa über private Grundstücke fliegen? Ja, sagt Call, allerdings ohne Aufnahmen zu machen – und man dürfe nicht primär z. B. ein Haus oder ein Fenster ohne Erlaubnis filmen. Und bei Menschen gilt sowieso folgendes: „Theoretisch darf man Leute nie filmen, außer sie sind damit einverstanden.“