Als Hochzeitsgast einfach jemanden mitbringen und noch dazu ein anstößiges Geschenk machen? Das finden Brautleute nicht unbedingt lustig. Was sich für Eingeladene gehört…<BR /><BR /><b>Was schenke ich bloß?</b><BR />Wer überhaupt keine Idee hat, sollte zum Telefonhörer greifen. Wenn einem nichts einfällt, kann man Brautmutter, Trauzeugen oder die engsten Freunde des Brautpaares anrufen, um Informationen zu bekommen.<BR />Manchmal schließen sich für teurere Geschenke auch mehrere Gäste und Freunde zusammen. Vielleicht kann man sich ja daran beteiligen. <BR /><BR /><b>Welche Geschenke sind angebracht und welche nicht?</b><BR />Ein kostbares Geschenk ist und bleibt gemeinsame Zeit – gleich, ob bei einem Kochkurs zu zweit, einer idyllischen Weinprobe oder einem Wellness-Tag. Auch Geld darf man ruhig schenken, manchmal wird es sogar explizit gewünscht – etwa für die Flitterwochen oder eine besondere Investition. Bei der Summe sollte man immer auf sein Gefühl hören. Als Maßstab wählt man den Vertrauensgrad und macht die Summe an einem realen Geschenk fest.<BR />Wenn Geld geschenkt wird, sollte es allerdings originell verpackt werden, etwa in einer kleinen Schatztruhe, einem Säckchen mit entsprechendem Aufdruck oder auch in einem Eisblock zusammen mit Blüten eingefroren. <BR />Wichtig für die Übergabe des Geschenkes ist, dass es niemals vor oder nach der Kirche überreicht wird, sondern im Laufe der anschließenden Feier. Es sollte zudem unbedingt eindeutig mit einer Kennzeichnung der Schenkenden versehen werden, damit sich das Brautpaar bedanken kann.<BR />No-Gos als Präsente sind Spaß-Geschenke, wie eine Babyausstattung oder Sexspielzeug. Je nach Empfindsamkeit und Humor der Brautleute sind auch Diätkochbücher oder Personenwaagen unpassend. Und bei interkulturellen Eheschließungen, vor allem mit asiatischen Partnern oder Partnerinnen, spielt das Thema Messer und Scheren eine Rolle. Solche Geschenke durchtrennen aus deren Sicht die Freundschaft und sollten unterbleiben. <BR /><BR /><b>Wie geht man mit Zu- und Absagen um?</b><BR />Eine Zusage zur Hochzeit ist absolut verbindlich! Nur ein schwerwiegender Grund – etwa eine Krankheit oder ein Trauerfall – rechtfertigen eine Absage im letzten Moment. <BR />Wird man umgekehrt wieder ausgeladen, fragt man sich natürlich, was da wohl passiert ist. Sicherlich wird eine Erklärung mitgeliefert: Hochzeit wird nun nur im kleinen Kreis gefeiert, es gibt in irgendeiner Form Streit unter den Gastgebenden oder ähnliches. Man kann das nur akzeptieren, stilvoll ist es auf keinen Fall.<BR /><BR /><b>Darf ein eingeladener Single zur Hochzeit einfach eine Begleitung mitbringen?</b><BR />Nein, auf keinen Fall. Gerade bei einem großen Fest ist das Essen vorbestellt und der Tischplan organisiert. Ein Überraschungsgast schmeißt diese ausgefeilte Planung um. Wenn, dann unbedingt schon bei der Zusage zur Hochzeit nachfragen, ob eine Begleitung möglich wäre.<BR />