Die Juli-Ausgabe trägt den Titel „Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!“Eine Bonner Rechtsanwaltskanzlei schickte im Auftrag von Papst Benedikt XVI. eine Unterlassungsverpflichtungserklärung an die Redaktion in Frankfurt.Die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn bestätigte dpa den Rechtsstreit: „Titelbild und Rückseite der aktuellen Titanic-Ausgabe sind rechtswidrig. Sie verletzen den Heiligen Vater in seinen Persönlichkeitsrechten. Titanic überschreitet jedes Maß an Zumutbarem“, sagte ein Sprecher.dpa