Wer bezahlt eine mögliche Verkehrsstrafe, von welchem Führerschein werden womöglich Punkte abgezogen, wie ist das bei einem Unfall: Hier gibt es Antworten auf diese und andere Fragen. <BR /><BR /><b>1. Haftpflichtversicherung</b><BR /><BR />Wer das Auto einer anderen Person benützt, sollte auf jeden Fall sicherstellen, dass für den Wagen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Denn für die fällige Strafe für ein nicht versichertes Auto – immerhin zwischen 866 und 3464 Euro – müssen Fahrzeugbesitzer und der aktuelle Fahrer des Wagens gemeinsam aufkommen. Der Halter des Autos kann der Strafzahlung entkommen, wenn er nachweist, dass das Auto gegen seinen Willen entwendet wurde und er selbst alles getan hat, um dies zu verhindern, etwa indem er die Schlüssel in der Schublade versteckt hat.<BR /><BR /><b>2. Auto als „Dauerleihgabe“</b><BR /><BR />Wer ein Auto für mehr als 30 Tage von einer Person ausleiht, die nicht mit ihm oder ihr zusammenlebt (z.B. von einem Nachbarn, dem Chef), muss dies der Kfz-Zulassungsstelle melden und den Namen der zusätzlichen Lenker im Fahrzeugschein eintragen lassen. Andernfalls droht eine Verwaltungsstrafe zwischen 728 und 3636 Euro; auch der Fahrzeugscheins wird in diesem Fall eingezogen. <BR />Einige könnten sich denken: Erwischt mich eh niemand! Doch so einfach ist das nicht. Wer zum Beispiel mit demselben Fahrzeug bereits vor mehr als einem Monat angehalten wurde, weckt zumindest den Verdacht der Beamten, dass das Fahrzeug während des gesamten Zeitraums zwischen den beiden Kontrollen verliehen wurde.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1027275_image" /></div> <BR /><BR /><b>3. Verkehrsunfall</b><BR /><BR />Bei einem Verkehrsunfall liegt die zivilrechtliche Haftung – also die Verpflichtung zum Schadenersatz – sowohl beim Fahrer als auch beim Halter des Fahrzeugs. Für Schäden an Dritten kommt auch in solchen Fällen die Haftpflichtversicherung auf. Daher müssen weder der Fahrer noch der Halter etwas zahlen. Übrigens: Ist das Fahrzeug nicht versichert, wird der Geschädigte vom Garantiefonds für Verkehrsopfer entschädigt; dieser kann die bezahlte Summe nachher vom Verursacher des Unfalls zurückfordern. <BR />Was hingegen die strafrechtliche Haftung betrifft, so ist im Falle einer Anzeige wegen Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr nur der Fahrer schuldig. Wer sich also ein Auto borgt und damit einen schweren Unfall verursacht, landet vor Gericht.<BR /><BR /><b>4. Verkehrsstrafen</b><BR /><BR /><BR />Für Bußgelder im Straßenverkehr gilt der Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung: Der Fahrer und der Halter sind zur Zahlung verpflichtet (aber wer zuerst zahlt, befreit auch den anderen). In der Praxis kann die öffentliche Verwaltung die Zahlung des gesamten Bußgeldes von dem einen oder dem anderen verlangen, ohne Rücksicht darauf, ob er zahlt.<BR /><BR /><b>5. Abzug von Führerscheinpunkten</b><BR /><BR />Ist in der Verkehrsstrafe auch der Abzug von Punkten vom Führerschein vorgesehen, gibt es 2 unterschiedliche Situationen:<BR />Wird der zwischenzeitliche Fahrer, der sich das Auto geliehen hat, von der Polizei angehalten, werden die Punkt vom Führerschein des Lenkers abgezogen. <BR />Bei Geschwindigkeitsübertretungen kommt der Strafzettel mit der Information über den Abzug von Führerscheinpunkten meist später mit der Post ins Haus des Fahrzeugbesitzers.<BR />Dieser hat dann 60 Tage Zeit, um die Daten des tatsächlichen Fahrers (allgemeine Angaben und Führerscheinnummer) zu melden. Dieser muss von den Behörden innerhalb von 90 Tagen kontaktiert werden. Er hat dann die Möglichkeit, die Strafe zu bezahlen und den Abzug der Führerscheinpunkte zu akzeptieren – oder er kann bei der Quästur Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Das Risiko dabei: Wird der Einspruch abgelehnt, verdoppelt sich der Betrag der Strafe.