Die Gemeinden nehmen es oft nicht so genau, wenn sie Liegende Polizisten anbringen lassen. Das Gesetz macht aber sehr präzise Vorgaben, wo die „Brems-Anlagen“ liegen dürfen und wo nicht. <BR /><BR />Wo und welche Geschwindigkeitsschwellen auf dem Asphalt montiert werden dürfen, legt Artikel 179 der Durchführungsbestimmungen zur Straßenverkehrsordnung fest. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: <BR /><BR />1. Liegende Polizisten dürfen nur auf Straßen angebracht werden, auf denen eine <b>Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder weniger</b> gilt;<BR />2. sie dürfen nur auf <b>Wohnstraßen, in öffentlichen und privaten Parks, in Wohngebieten</b> usw. angebracht werden; <BR />3. die Bodenschwellen müssen sowohl <b>bei Tag als auch bei Nacht sichtbar</b> sein;<BR />4. die Geschwindigkeitsschwellen sie können in Reihe aufgestellt werden und <b>müssen vorher markiert werden</b>.<BR /><BR />Es ist offensichtlich, dass Stadt- und Landgemeinden diese Bedingungen nicht immer einhalten und daher eine Reihe von Liegenden Polizisten illegal sind und entfernt werden müssten. <BR /><BR />Da ist zum Beispiel die Sache mit den Straßen in Wohngebieten. Es kommt jedoch nicht selten vor, dass Geschwindigkeitshindernisse auf Schnellstraßen oder Autobahnen angebracht werden, die durch städtische Zentren führen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="990157_image" /></div> <BR /><BR />Das Ministerium für öffentliche Arbeiten stellt außerdem klar, dass „Geschwindigkeitsschwellen, die auf Strecken durch bebaute Gebiete, entlang von Straßen, die am häufigsten von Einsatz-, Polizei- oder Rettungsfahrzeugen benutzt werden, oder entlang von Linien des öffentlichen Verkehrs angebracht sind, müssen entfernt werden“.<BR /><BR />Nicht so genau nimmt es die öffentliche Verwaltung auch mit der Beschilderung. Die Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung schreibt ganz klar vor, dass künstliche Geschwindigkeitsschwellen im Voraus gekennzeichnet werden müssen. Die vertikale Beschilderung sollte aus einem dreieckigen Schild mit roter Umrandung bestehen, das mindestens 20 Meter im Voraus aufgestellt wird, was jedoch auf einigen Straßen nicht immer der Fall ist. Eine Reihe von Geschwindigkeitsschwellen sollte ebenfalls in ähnlicher Weise gekennzeichnet werden, entweder durch Hinzufügen des Wortes „Reihe“ zu den Schildern oder durch Angabe der Anzahl der Geschwindigkeitsschwellen auf dem betreffenden Straßenabschnitt.<h3> Sie müssen deutlich sichtbar sein</h3>Was die Dinger oft regelrecht gefährlich macht und der Gesetzgeber verhindern will: Die Bodenwellen müssen sowohl bei Tag als auch bei Nacht sichtbar sein.Oft sind sie jedoch verschlissen und selbst mit eingeschalteten Scheinwerfern nicht sichtbar. Stattdessen sind diese oft durch Schmutz oder schwarze Reifen verdeckt oder, was noch häufiger vorkommt, teilweise kaputt. Die gelbe Farbe ist in der Tat oft eine nachträgliche Ergänzung der Schwelle, so dass sie oft abgenutzt und nicht mehr sichtbar ist.<BR /><BR />Und noch ein Punkt, der oft nicht eingehalten wird: Ds Ministerium für öffentliche Arbeiten hat klargestellt, dass bei der Anbringung von Geschwindigkeitsschwellen auch die klimatischen Bedingungen berücksichtigt werden müssen, um zu vermeiden, dass z. B. im Winter die Durchfahrt von Schneepflügen zu ihrer Beseitigung führt oder dass ihr Überfahren durch die Räder vorbeifahrender Fahrzeuge gefährliche Vibrationen in der Umgebung erzeugen und möglicherweise Gebäude oder die Fahrzeuge selbst beschädigen kann.<BR /><BR />