„Die Frage ist, ob jemand, der straffällig wird, bei einer rechtskräftigen Verurteilung automatisch den Asylstatus verliert. Für mich wäre das eine denkbare Maßnahme, die es zu überlegen gilt“, sagt Sobotka in der Sonntag-Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“.Auf die Frage, ob das auch für einen kleinen Ladendiebstahl gilt, wird Sobotka mit der Antwort zitiert: „Da muss es eine Verhältnismäßigkeit geben. Nur: Wenn jemand Asyl begehrt und er hat eine rechtskräftige Verurteilung, dann ist es für mich klar, dass wir das Asylverfahren zu beenden haben.“apa/dpa